
In Zukunft „halbe-halbe“ bei den Maklerkosten
Vor wenigen Tagen beschloss der Bundestag die geplante Neuregelung der Maklerkosten: Käufer und Verkäufer sollen sich bei einem privaten Immobilienkauf in Zukunft die Zahlung der Provision teilen. Damit werden Käufer bei diesem Posten der Erwerbsnebenkosten entlastet. Die Zustimmung des Bundesrats vorausgesetzt, tritt das neue Gesetz wahrscheinlich Anfang 2021 in Kraft. Wir haben die Details für Sie.
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