20. Mai 2020 BaufinanzierungImmobilienkauf Benjamin Papo

Klage gegen den Mieten­deckel

Das Bundesverfassungsgericht muss sich demnächst mit dem hoch umstrittenen Berliner Mietendeckel auseinandersetzen. 284 Abgeordnete der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben vor Kurzem eine entsprechende Klage in Karlsruhe eingereicht.

Sie zweifeln an, dass das Berliner Gesetz zur Deckelung der Ortsmiete so überhaupt hätte in Kraft treten dürfen. Konkret kritisieren die Volksvertreter, dass mit der bundesweit ersten gesetzlichen Regulierung von Mieten bestehende Regelungen des Bundes zum Mieterschutz verdrängt würden. Die Kläger argumentieren, dass dies ein unzulässiger Übergriff in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers wäre. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet, schließlich wird dieser auch für Initiativen in anderen Bundesländern richtungsweisend sein. Unabhängig davon will die Berliner CDU eine eigene Klage vor dem Landesverfassungsgericht auf den Weg bringen, um den Mietendeckel zu kippen. Das Berliner Gesetz trat am 23. Februar 2020 in Kraft. Dadurch wurden die Ortsmieten für Wohnungen für fünf Jahre eingefroren und auf Obergrenzen zwischen 5,00 Euro und 11,80 je Quadratmeter festgelegt. Die Regelung gilt, abhängig von Baujahr und Zustand der Immobilie für alle Wohnungen außer Neubauten, die zum ersten Mal vermietet werden.

Übersicht