Auch während Corona: Bauförderung von KfW und BAFA
Dazu gehören Dachdämmungen, Dämmungen der oberen Geschoßdecke, die Dämmung der Außenwand, der Austausch von Fenstern oder der Haustür, der Einbau einer Lüftungsanlage oder die Dämmung der Kellerdecke. Dabei gilt, dass die Fördermittel vor Beginn des Um- oder Einbaus über die Hausbank bei der KfW beantragt werden sollten und ein entsprechend zugelassener Gutachter eingeschaltet werden muss. Eilige sollten sich bis zum abschließend positiven Bescheid gedulden, denn ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für die Erneuerung von Heizanlagen dagegen ist die KfW nicht mehr zuständig, diese Fördermittel werden nun über das BAFA vergeben, sofern die neue Lösung fossile Energien einspart. Dazu gehören Solaranlagen, zentral betriebene Holzpelletkessel oder Wärmepumpen. Die Höhe der Fördermittel hängt dabei auch von der Art der neuen Anlage ab. Bei Neubauten ist eine Förderung ebenfalls möglich, wenn die Baumaßnahmen über die vorgeschriebenen Regelungen zur Energieeffizienz hinaus gehen. Auch hier empfiehlt sich die Einschaltung eines Energie-Effizienzexperten, der sich die Gegebenheiten unter Umständen auch vor Ort ansehen wird. Auf Portalen wie energie-effizienz-experten.de lassen sich Experten im eigenen regionalen Umfeld finden, die die Beratung in Bezug auf die Fördermittel vornehmen können.