
Nur wenige kennen das neue Bauvertragsrecht
Wussten Sie, dass Bauherren seit Anfang 2018 ein Recht auf einen konkreten Fertigstellungstermin im Bauvertrag haben? Diese und viele andere Rechte, die sich aus der Novelle des Bauvertragsrechts ergeben, sind immer noch zu vielen Bauherren unbekannt, schreibt die Aktion Pro Eigenheim und bezieht sich auf eine Studie des „Instituts Privater Bauherren.“
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