6. August 2020 Immobilienkauf Benjamin Papo

Nur wenige kennen das neue Bauvertragsrecht

Wussten Sie, dass Bauherren seit Anfang 2018 ein Recht auf einen konkreten Fertigstellungstermin im Bauvertrag haben? Diese und viele andere Rechte, die sich aus der Novelle des Bauvertragsrechts ergeben, sind immer noch zu vielen Bauherren unbekannt, schreibt die Aktion Pro Eigenheim und bezieht sich auf eine Studie des „Instituts Privater Bauherren.“

Bei der Erhebung der Daten stellte sich beispielsweise heraus, dass nur 61 Prozent der Baufirmen der Pflicht nachkamen, den Bauverträgen eine vorvertraglich übergebene Baubeschreibung beizulegen. Noch schwerer wiegt, dass nur 23 Prozent der Befragten Vergleichsangebote einholten. Gemessen am finanziellen Aufwand ist das einigermaßen überraschend, schließlich sind viele Verbraucher gewohnt, die Preise zu vergleichen.

Gar nur 19 Prozent der Befragten kennen den Rechtsanspruch auf Herausgabe der Bauunterlagen. Was eigentlich selbstverständlich klingt, ist erst mit dem neuen Bauvertragsrecht zum Standard geworden. Denn nur mit diesen Unterlagen lassen sich Informationen überprüfen, für die die Bauherren am Ende des Tages auch mit ihrem eigenen Vermögen haften. Allen voran Informationen über die statische Konstruktion des Hauses. So bekamen nur 22 Prozent der Befragten die Unterlagen zur Statik ohne Nachfrage ausgehändigt, acht Prozent dagegen Unterlagen zur Brandschutzplanung. Und selbst den Energieausweis, dessen Nutzen mittlerweile selbst Mieter schätzen, bekamen nur 43 Prozent ohne Nachfrage ausgehändigt – obwohl hier schon länger eine gesetzliche Verpflichtung besteht. 

Scheint also, dass das neue Bauvertragsrecht weder bei den Bauherren, noch bei den Baufirmen bisher richtig angekommen ist. Umso wichtiger, dass die Verbraucher im Rahmen eines Bauvertrags auf ihre Rechte bestehen und die Baufirmen an ihre Pflicht zur Weitergabe aller Informationen erinnern.

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