26. August 2020 Immobilienkauf Benjamin Papo

Eigene Grundsteuerregelung im Ländle

Die vieldiskutierte Grundsteuerreform ist um ein neues Kapitel reicher. Wie der SWR berichtet, hat die Landesregierung des „Muschterländles” Baden-Württemberg am vergangenen Dienstag ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass den Bund dazu zwang, ein neues Grundsteuergesetz zu erlassen – wobei dieser den Ländern eigene Regeln freistellte.

Das grün-schwarz regierte Bundesland ging nun in die Offensive und schaffte eine eigene Regelung, die sich in in einigen Punkten von der des Bundes unterscheidet: Denn im Ländle sollen nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Der Bund dagegen bezieht auch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter ein. Die baden-württembergisch Finanzministerin Edith Sitzmann glaubt, dass dies zu höheren Wohnkosten führt und sagt: „Uns war wichtig, Wohnen nicht zu verteuern”. Doch nicht nur deshalb setzt man bei der Stuttgarter Landesregierung auf eine eigene Lösung. Aufgrund der einfachen Berechnungsgrundlage soll das neue Modell zudem bürokratieärmer und transparenter als die Bundesvorlage sein.

Kritik kommt dagegen vom Landesverband des Bundes der Steuerzahler. Der Landesvorsitzende Zenon Bileniuk sagt, dass mit dem neuen Konzept „künftig die Besitzer eines kleinen Häuschens genau so viel Grundsteuer bezahlen wie die Besitzer einer großzügigen Villa auf einem Grundstück gleicher Größe in gleicher Lage. Auch äußert Bileniuk Zweifel, ob sich alle Gemeinden ab 2025 wirklich auf die neuen Hebesätze einlassen werden. Schließlich hab die Corona-Krise große Löcher in die Taschen vieler Kommunen gerissen.

Ungeachtet der Kritik soll das neue System ab 2025 angewendet werden. Betroffen sind in Baden-Württemberg ca. 5,6 Millionen Objekte, die entsprechend neu bewertet werden müssen. Aktuell nimmt das Land pro Jahr 1,8 Milliarden Euro mit der Grundsteuer ein.

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