
Bestellerprinzip beim Makeln von Immobilien
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Absicht verankert, das Geschäft mit Wohnungsvermittlungen neu zu regeln. Bundesjustizminister Heiko Maas legte nun einen ersten Gesetzentwurf dazu vor. Demnach müsste künftig nach dem „Bestellerprinzip“ derjenige die Maklergebühren zahlen, der den Makler beauftragt hat.
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