28. Mai 2014 Immobilienkauf Benjamin Papo

BGH stärkt Rechte von Wohnung- und Hauskäufern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Wohnungs- und Hauskäufern gestärkt, die länger als vereinbart auf ihren Einzug warten müssen. Ist ihr erworbenes Eigenheim nicht zum ausgemachten Zeitpunkt bezugsfertig, haben sie Anspruch auf einen gesonderten Schadenersatz, sofern ihnen kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht. Das entschied der BGH.

Die Richter gaben damit den Käufern einer Altbauwohnung Recht. Deren Wohnung sollte eigentlich im Sommer 2009 bezugsfertig sein, aber noch im Herbst 2011 warteten sie auf ihren Einzug. Sie verlangten vom Bauträger nicht nur die Erstattung ihrer bisherigen Miete, wie in solchen Fällen üblich, sondern auch eine darüber hinaus gehende Kompensation. Der „Nutzungsausfall“ der erworbenen Wohnung müsse extra entschädigt werden, argumentierten die Richter. Immerhin sei die erworbene Wohnung fast doppelt so groß wie die bisherige. Diesen Vorteil habe der Käufer aber über zwei Jahre nicht nutzen können.

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