Wende im Wohnungsbau

Der Wohnungsbau erholt sich: Nach drei Minusjahren in Folge stieg die Zahl der Baugenehmigungen 2025 erstmals wieder an. Die Behörden gaben das „Go“ für den Bau von 238.500 Wohnungen in neuen sowie bestehenden Gebäuden (+10,8 %). Auch im Januar hat sich dieser positive Trend fortgesetzt. Dass es sich bei der Entwicklung tatsächlich um das Licht am Ende des Tunnels und nicht um einen entgegenkommenden Zug handelt, darauf deutet auch die bessere Stimmung im Wohnungsbau hin.
So stieg das Geschäftsklima immerhin von -20,8 Punkten im Januar auf -17,6 Punkte im Februar 2026. Die befragten Wohnungsbauunternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage also positiver. Gleichzeitig ging die Skepsis in den Erwartungen deutlich zurück. Der Anteil der Firmen im Wohnungsbau, die über zu wenige Aufträge klagten, nahm im Februar von 49,8 % auf 48,0 % ab.
Über den Berg ist die Branche gleichwohl noch nicht, meint Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfrage: „Die Auftragslage ist noch bei vielen Unternehmen unbefriedigend.“ Die Belebung zeige sich bisher kaum in den Auftragsbüchern. Zudem wurden zuletzt auch wieder etwas mehr Projekte storniert.
Schon seit Langem ist die Politik hier gefordert, für stabile und verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen und dem Wohnungsbau fördernde Impulse zu liefern.
Ein Schritt in diese Richtung könnten nach dem Ende vergangenen Jahres in Kraft getretenen „Bau-Turbo“ (siehe Newsletter Juli 2025) die jüngst vom SPD-geführten Bauministerium angekündigten Überarbeitungspläne für das Baugesetzbuch sein. Mit ihnen will Bauministerin Verena Hubertz den Kommunen mehr Möglichkeiten geben, Eigentümer von Schrottimmobilien zur Instandsetzung zu verpflichten. Lassen Eigentümer Wohnraum bewusst verfallen und verweigern sich einer Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunen, könnte am Ende eines längeren Prozesses auch die Enteignung stehen. Ob die Union dies mitträgt, ist noch offen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist zumindest kein Passus zu Enteignungen vorgesehen. Die Novelle des Baugesetzbuchs soll im Frühjahr ins Kabinett kommen und dann mit den Koalitionspartnern abgestimmt werden. Danach würde sie in den Bundestag gehen.
Außerdem sollen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“ am Wohnungsbau erklären können. Dadurch erhält der Wohnungsbau in der Konkurrenz um knappe Flächen eine höhere rechtliche Priorität. Umweltschutzstandards sollen zwar nicht abgesenkt, die Verfahren jedoch vereinfacht werden, wie es aus dem Ministerium heißt. Zudem wird der Schwellenwert des beschleunigten Verfahrens ohne Umweltprüfung von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter angehoben. Auch die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen. Die Bauleitplanung soll zukünftig dann in zwei Jahren abgeschlossen werden können – heute dauert es oft zehn bis 15 Jahre.
Ähnlich wie beim Bau-Turbo gilt auch in Bezug auf die geplanten Änderungen des Baugesetzbuches, dass die neuen Möglichkeiten nur mit dem nötigen Willen auf Ebene der Kommunen und Gemeinden zum Tragen kommen werden. Die gesamte Wohnungsbaubranche ist deshalb aufgefordert, ihren Einfluss vor Ort entsprechend geltend zu machen.