Treuhandauftrag
Bei der Abwicklung von Immobilienkaufverträgen im Rahmen der Baufinanzierung übernimmt ein Notar häufig Treuhandaufträge, um die Interessen aller Beteiligten (Darlehensgeber, Käufer und Verkäufer) zu wahren. So werden Treuhandaufträge von Banken an Notare bei Darlehensauszahlung erteilt, wenn eine Sicherheit (z.B. Grundschuld) zur Absicherung eines Darlehens benutzt wird. Der Darlehensbetrag wird dann auf ein Treuhandkonto (=Notaranderkonto) eingezahlt werden. Der Notar darf aber erst nach der Erfüllung festgelegter Auflagen über das Geld verfügen. So darf er beispielsweise erst dann das Geld an den Darlehensnehmer auszahlen, wenn alle Forderungen seitens der Bank erfüllt sind. So kann dies z.B. die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch sein. Ein Treuhandauftrag ist ebenso beim Kauf einer Immobilie möglich, wenn der Verkäufer erst dann das Geld vom Notar überwiesen bekommt, wenn der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.