27. September 2017

Notarkosten

Die Notarkosten gehören wie die Grundbuchkosten, die Grunderwerbsteuer und die Maklercourtage zu den Nebenkosten eines Grundstücks-/Immobilienerwerbs.

Zu den Notarkosten gehören die Kosten für die Protokollierung und Beurkundung des Kaufvertrages (Auflassung) und die Kosten für die Bestellungsurkunde(n) der Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld). Die exakten Kosten werden über die Gebührenordnung der Notare errechnet. Zusammen mit den Grundbuchkosten machen die Notarkosten ca. 1,5% vom Kaufpreis der Immobilie aus und müssen vom Käufer getragen werden.

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