18. Mai 2022

Notaranderkonto

Notaranderkonten werden eröffnet, um eine besonders sichere Zahlungsabwicklung bei einem Hauskauf zu gewährleisten. Diese Variante der Abwicklung ist allerdings nicht immer erforderlich und da sie mit zusätzlichen Kosten für den Käufer einhergeht auch nicht immer empfehlenswert. Wir erklären Ihnen, was ein Notaranderkonto ist, wie die Einrichtung abläuft und wann es sinnvoll ist.

Was ist ein Notaranderkonto?
Ein Notaranderkonto, auch Ander-Konto genannt, ist ein notariell geführtes Treuhandkonto, über welches bei einem Hauskauf der Geldtransfer erfolgt. Das Geld für den Kauf der Immobilie wird vom Käufer auf das Notaranderkonto eingezahlt und von dort aus an den Verkäufer ausgezahlt. Aufgrund dieser besonderen Form der Bürgschaft des Notars ist ein Notaranderkonto die sicherste Form der Kaufabwicklung.

Es ist gewährleistet, dass der Käufer das Geld fristgerecht zahlt, Banken Darlehen vorzeitig ausbezahlen und im Falle einer Insolvenz des Verkäufers während der Zeit der Eigentumsüberschreibung nicht Geld und Eigentum verloren gehen können.

Voraussetzung für die Eröffnung eines Notaranderkontos
Eine Voraussetzung für die Eröffnung eines Notaranderkontos ist in § 54a Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) festgelegt. Demzufolge muss ein “berechtigtes Sicherungsinteresse” vorliegen. Dieses liegt vor, wenn die Finanzierung über mehrere Kreditinstitute erfolgt und es sich daher empfiehlt, die verschiedenen Zahlungsströme zentral über ein Notaranderkonto zu verwalten. Eine weitere Option, in welcher “berechtigtes Sicherungsinteresse” gegeben ist, ist bei einer Immobilie in der Zwangsverwaltung. Diese ist Teil einer Zwangsvollstreckung bei Zahlungsverzug.

Grundsätzlich hat der Notar zu versuchen, den Kauf über das Standardvorgehen der Direktzahlung abzuwickeln.


Notaranderkonto: Wie läuft die Zahlung ab?
Sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Notaranderkontos erfüllt, stimmt der Notar diesem zu und leitet die Zahlungsabwicklung ein.

Wie viel kann ein Notaranderkonto kosten? 
Das Notaranderkonto bietet nicht zuletzt auch dem Notar einen Vorteil: Es kostet Gebühren. Wie viel ein Notaranderkonto kosten wird, hängt von der Höhe der Auszahlung ab. Die Kosten des Treuhandkontos orientieren sich am Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebührentabelle sieht folgende Kosten vor: 

  • bis 2.500 Euro: 1 Prozent 
  • 2.501 bis 10.000 Euro: 0,5 Prozent 
  • ab 10.001 Euro: 0,25 Prozent 

So entstehen bei einem beispielhaften Auszahlungsbetrag von 230.000 Euro Kosten in Höhe von 612,50 Euro: 

2.500 € x 1 % = 25 € 
7.499 € (Differenz zwischen 10.000 und 2.501 €) x 0,5 % = 37,50 € 
219.999 € (Differenz zwischen 10.001 und 230.000 €) x 0,25 % = 550,00 € 

Dies trifft bei einer Einmalzahlung zu, sollte der Betrag in Teilauszahlungen beglichen werden, liegen die Kosten höher. Zusätzlich können Kosten für die Kontoführung entstehen. In den meisten Fällen vereinbaren Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag, sich die Notaranderkonto-Kosten zu teilen. 

Wer muss das Notaranderkonto bezahlen?
Notarkosten sind gesetzlich festgeschrieben und somit nicht verhandelbar. Für die sichere Abwicklung der Zahlung bei einem Hauskauf über ein Notaranderkonto fällt eine Verwahrgebühr an. Die Höhe dieser wird anhand eines gesetzlich festgesetzten Prozentsatzes des Kaufpreises berechnet. Insgesamt gibt es drei Abstufungen in der Preiskalkulation mit Schwellenwerten in Bezug auf den Kaufpreis.

Kaufpreis der Immobilie Prozentsatz zur Berechnung der Verwahrungsgebühr
bis 2.500 € 1 %
2.501 € - 10.000 € 0,5 %
mehr als 10.000 € 0,25 %


Zusätzlich zu den generellen Kosten können außerdem die sogenannten Habenzinsen anfallen, die über den Zeitraum der Geldanlage auf dem Konto zu zahlen sind.


Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?
Selbst, wenn eine Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto als sehr sicher gilt, wird es in der Praxis nur selten angewandt. Käufer und Verkäufer favorisieren in der Regel eine Zahlung in Form einer Direktzahlung, bei der der Verkäufer das Geld erhält, sobald die Bank das Darlehen ausgezahlt hat. Dies bedeutet ein wesentliches Zeitersparnis bei der Kaufabwicklung. Kommt ein Notaranderkonto für Sie infrage? Wir haben die Vor- und Nachteile für Sie gegenübergestellt.

Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos:

Vorteile Nachteile
  • Sicherheit für den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen zu werden, da der Kaufbetrag erst nach Grundbuchänderung übermittelt wird
  • Sicherheit für den Verkäufer dank der notariellen Bürgschaft
  • Rückabwicklung einfacher bei Nichtzahlung des Kaufpreises
  • Notar übernimmt die Koordination der Zahlungen
  • größerer Zeitaufwand als eine Direktzahlung
  • höhere Kosten für den Käufer

 
Ob Sie die Kaufabwicklung über das Notaranderkonto nutzen können, hängt allerdings nicht nur von Ihrem persönlichen Mehrwert ab, sondern vor allem davon, ob Ihr Notar die gesetzliche Voraussetzung des “berechtigten Sicherungsinteresses” als gegeben anerkennt.

Direktzahlung – die sinnvolle Alternative zum Notaranderkonto
Ihr Hauskauf entspricht nicht den Voraussetzungen für die Zahlungsabwicklung über ein Notaranderkonto? Dann wird Ihr Hauskauf über eine Direktzahlung abgewickelt. Hierbei kommunizieren Sie ebenfalls eng mit Ihrem Notar, legen aber kein gesondertes Konto an. Sobald der Kaufvertrag aufgesetzt wurde, übermittelt der Notar eine Mitteilung an den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises. Die Zahlung erfolgt dann unmittelbar vom Konto des Käufers an den Verkäufer und ist somit zeitsparender.

Notaranderkonto – Abwicklung Schritt für Schritt 
Sollte es notwendig sein, bei Ihrem Immobilienkauf oder -verkauf ein Notaranderkonto einzurichten, erfolgt der Prozess in diesen Schritten: 

  1. Der Immobilienkauf wird notariell beurkundet.  
  2. Der Notar beantragt beim Grundbuchamt, dass die Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers eingetragen wird. 
  3. Für die in den Abteilungen II und III des Grundbuchs eingetragenen Lasten holt der Notar die Löschungsbewilligungen ein. 
  4. Der Notar lässt sich von der Gemeinde den Verzicht auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht bestätigen. 
  5. Falls nötig holt der Notar vormundschaftsgerichtliche oder sanierungsrechtliche Genehmigungen ein. 
  6. Sind alle Zahlungsvoraussetzungen erfüllt, informiert der Notar den Käufer schriftlich über die Fälligkeit des Kaufpreises.  
  7. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das Notaranderkonto. 
  8. Sobald die Zahlung auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, übergibt der Verkäufer die Immobilie an den Käufer. 
  9. Zeitgleich mit der Immobilienübergabe gibt der Verkäufer dem Notar sein Einverständnis zur Eigentumsumschreibung. 
  10. Der Notar veranlasst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Gleichzeitig werden die bisherigen Lasten in den Grundbuch Abteilungen II und III gelöscht. 
  11. Der Notar zahlt den Kaufpreis vom Notaranderkonto an den Verkäufer aus. 
     
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