27. September 2017

Sachwert

Bei selbst genutztem Wohneigentum wird der Beleihungswert der Immobilie nach dem Sachwertverfahren ermittelt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Sachwert einer Immobilie errechnet sich nach der Formel:

Sachwert = Bodenwert  + Bauwert

Der Bodenwert ist relativ einfach zu ermitteln und errechnet sich aus der Zahl der Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis, der für dieses Grundstück langfristig zu erzielen ist (Bodenrichtwert). Die Ermittlung des Bauwertes ist wesentlich komplizierter. Grundlage bilden die Anzahl der Quadratmeter und der umbaute Raum (Kubatur). Auf dieser Grundlage werden die angemessenen Herstellkosten der Immobilie berechnet und danach ein Risikoabschlag in Anrechnung gebracht.

Ermittlung des Bodenwertes

Grundstücksgröße 600 qm 

gezahlter Kaufpreis

 

120 €/qm

 

angemessener Kaufpreis

 

100 €/qm (600 qm * 100 €)

Ermittlung des Bauwertes

Wohnhaus 600 cbm, Garage 80 cbm

angemessene Baukosten:

     

Wohnhaus

450 €/cbm<

Ermittlung des Sachwertes

Bodenwert

 

70.000 €

Bauwert

 

279.000 €

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