3. Juli 2017

Pfandfreigabe

Unter der Pfandfreigabe versteht man die Freigabe des Beleihungsobjekts durch den Darlehensgeber. Das Objekt haftet dann nicht länger für die Rückzahlung des Darlehens. Die Pfandfreigabe erfolgt z.B., wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde oder ein anderes Objekt als Pfand eingesetzt werden kann. Ein Antrag auf Pfandfreigabe an den Darlehensgeber kann auch gestellt werden, wenn z.B. der Kauf eines Grundstücks finanziert wurde, von dem nun ein Teil verkauft werden soll, oder ein Mehrfamilienhaus finanziert wurde, aus dem nun eine Wohnung verkauft werden soll. Der freigegebene Teil des Grundstücks bzw. die Wohnung werden dann nicht mehr für die Besicherung des Darlehens herangezogen.

Übersicht