27. September 2017

Notarbestätigung

Schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber dem Darlehensgeber, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen (Rangattest). Die Notarbestätigung ermöglicht die vorzeitige Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist, da der Notar durch diese Bestätigung die Gewähr für die rangrichtige Eintragung übernimmt. Hierfür werden Gebühren fällig.

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