14. August 2019

Haftungsentlassung

Es ist für viele Paare die Krönung der Beziehung: die eigenen vier Wände. Doch manchmal lebt man sich auseinander und trennt sich. Was, wenn die Baufinanzierung zu diesem Zeitpunkt noch läuft? Meist muss der Finanzierungsvertrag dann geändert werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten – eine von ihnen ist die „Haftungsentlassung“. Bei ihr übernimmt ein Partner die Immobilie und alle damit verbundenen Verträge. Die andere Person steigt aus dem gemeinsamen Kreditvertrag aus. Banken berechnen für diese Leistung in der Regel einmalig 0,5 Prozent der Kreditsumme. So muss das Beziehungsende zumindest nicht das Aus vom Eigenheim bedeuten.
 

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