Haftungsentlassung

Es ist für viele Paare die Krönung der Beziehung: die eigenen vier Wände. Doch manchmal lebt man sich auseinander und trennt sich. Was, wenn die Baufinanzierung zu diesem Zeitpunkt noch läuft? Meist muss der Finanzierungsvertrag dann geändert werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten – eine von ihnen ist die „Haftungsentlassung“. Bei ihr übernimmt ein Partner die Immobilie und alle damit verbundenen Verträge. Die andere Person steigt aus dem gemeinsamen Kreditvertrag aus. Banken berechnen für diese Leistung in der Regel einmalig 0,5 Prozent der Kreditsumme. So muss das Beziehungsende zumindest nicht das Aus vom Eigenheim bedeuten.

Artikel teilen
Kontakt

Wir sind persönlich für Sie da.

Telefon

Rufen Sie uns kostenlos an. Täglich zwischen 9-19 Uhr: 0800 7244064

E-Mail

Schreiben Sie uns gern an. Egal welches Anliegen Sie haben: Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung: E-Mail schreiben

Bilthouse Gruppe

Hüttig & Rompf GmbH ist Teil der Bilthouse Gruppe.

Weitere Lexikon-Einträge