5. April 2022

Erschließungskosten

Die Erschließungskosten sind Teil der Baunebenkosten. Man versteht darunter die Kosten für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasser und Energieversorgung. Die Erschließungskosten erhalten anteilig auch Kosten des Straßenbaus samt Gehwegen, Radwegen, Beleuchtung, Grünflächen usw. Die Erschließungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu zahlen. Der Bauherr sollte also beim Kauf sehr genau darauf achten, ob das Grundstück gar nicht, teilweise oder vollständig erschlossen ist.

Beim Kauf eines noch nicht erschlossenen Grundstücks sollte der Käufer in Bezug auf die Grunderwerbsteuer darauf achten, was Gegenstand des Erwerbs sein soll. Sobald der Verkäufer die Verpflichtung übernimmt, das Grundstück „erschlossen“ zu übertragen, unterliegen die Kosten der Erschließung ebenfalls der Grunderwerbsteuer. Ist der Gegenstand des Erwerbsgeschäfts jedoch ausdrücklich das unerschlossene Grundstück, unterliegen die Erschließungskosten nicht der Grunderwerbsteuer.

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