3. Juli 2017

Auflassung

Die Auflassung ist die notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Sie wird häufig zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet. Die Auflassung ist neben dem Grundstückskaufvertrag und der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch einer der drei juristischen Bestandteile des Grundstückkaufs.

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