Das Wichtigste in Kürze
- Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung für Sie sinnvoll sind, sagt Ihnen ein Energieberater. Er findet die Antwort und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
- Er sorgt für maximale Einsparungen und kontrolliert die Sanierungsarbeiten, um folgenschwere Fehler auszuschließen.
- Der Staat unterstützt Sie mit einer Förderung für Energieberatung und Baubegleitung.
- Inwieweit Sie im Rahmen Ihrer Finanzierung von staatlichen Fördergelder profitieren können, erklären Ihnen die Experten von Hüttig & Rompf im kostenlosen Beratungsgespräch.
Bis zu 80 Prozent Förderung für die Energieberatung
Im Rahmen einer Energieberatung nehmen zertifizierte Experten Ihr Haus gründlich unter die Lupe. Sie stellen fest, an welchen Stellen ein Sanierungsstau herrscht und berechnen den aktuellen Energiebedarf. Außerdem erstellen die Experten ein Sanierungskonzept, passend zu Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Die empfohlenen Maßnahmen sorgen für maximale Einsparungen und dafür, dass Ihre energetische Sanierung ein voller Erfolg wird. Da jede Energieeinsparung auch mit einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes einhergeht, vergibt der Staat eine attraktive Förderung für die Energieberatung. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“.
Maximal gibt es:
- 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser
Voraussetzung für die Förderung der Energieberatung ist, dass Ihr Haus mindestens 10 Jahre alt ist und zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Außerdem ist ein qualifizierter Berater der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes Pflicht.
Mit individuellem Sanierungsfahrplan zum Förderbonus
Bis zu 50 Prozent zur Förderung für die Baubegleitung
Förderung für die Baubegleitung | Ein-/ Zweifamilienhaus (pro Gebäude) | Mehrfamilienhaus (pro Wohneinheit) |
|---|---|---|
Einzelmaßnahmen (BEG EM) | 2.500 € | 1.000 € |
Komplettsanierung (BEG WG) | 5.000 € | 2.000 € |
So beantragen Sie die staatlichen Fördermittel richtig
Geht es um die Förderung der Energieberatung, brauchen Sie sich selbst um nichts kümmern. Beauftragen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes, übernimmt dieser die Beantragung. Er bekommt den Zuschuss ausgezahlt und erstellt Ihnen eine um die Förderung reduzierte Rechnung.
Die Förderung für Fachplanung und Baubegleitung beantragen Sie hingegen selbst, wenn Sie auch die Förderanträge für die geplante Sanierung einreichen. Möglich ist das einfach online über die BAFA-Webseite (mit BEG-EM-Zuschuss), über das KfW-Zuschussportal (BEG-WG-Zuschuss) oder über Ihre Hausbank (BEG-EM- sowie BEG-WG-Darlehen). Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich vor der Vergabe von Aufträgen um die Beantragung der Fördermittel kümmern.
Einen Überblick über aktuelle Förderangebote und die richtige Beantragung gibt auch das Förder-eBook von unserem Partnerportal energie-fachberater.de.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Seite auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.



