6. April 2016 Immobilienkauf Benjamin Papo

Wohnimmobilienkreditrichtlinie - Makler sind jetzt Tippgeber

Immobilienvertriebe sind von der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) nicht betroffen? Weit gefehlt. Auch Makler müssen mit einigen Veränderungen rechnen. Welche das sind, lesen Sie in Teil drei unserer Serie zur neuen Gesetzesänderung.

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist in Kraft getreten, viele Fragen aber noch offen. Das betrifft auch Immobilienvertriebe in ganz alltäglichen Situationen – zum Beispiel bei Wohnungsbesichtigungen. Was passiert, wenn sich ein Interessent nach einer Finanzierung erkundigt? Darf man dann überhaupt noch antworten? Wir sagen Ihnen, was der IVD in dieser Situation empfiehlt.

Ohne Erlaubnis nur Kontaktdaten nennen

Ihr Kunde ist begeistert von einer Immobilie, hat aber noch eine Frage: „Wo kann ich mich zur Baufinanzierung beraten lassen?“ Eine ganz normale Szene aus dem Berufsalltag. Was denken Sie? Dürfen Sie Ihrem Kunden jetzt noch weiterhelfen? Für derartige Situationen gibt der Immobilienverband Deutschland (IVD) grünes Licht. Solange Sie nur die Kontaktdaten eines Kreditinstituts oder Immobilienfinanzierers nennen, handeln Sie als Tippgeber. Eine besondere Erlaubnis sei dann nicht nötig.

Details und Hilfestellung nur mit Erlaubnis

Anders, wenn Sie eine bestimmte Finanzierungsform empfehlen. Oder wenn Sie Ihren Kunden aktiv dabei unterstützen, einen Darlehensvertrag abzuschließen. Zum Beispiel durch einen Hinweis auf die für einen Abschluss benötigten Unterlagen. Dann ist Vorsicht geboten. Denn bei jeder Tätigkeit die über die Weitergabe von Kontaktdaten hinausgeht, benötigt man nach Einschätzung des IVD eine Erlaubnis nach § 34i GewO.

Hüttig & Rompf ist der richtige Ansprechpartner

Unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher. Mit einer Überleitung an einen Immobilienfinanzierer wie Hüttig & Rompf ist Ihr Kunde automatisch in den richtigen Händen. Dafür haben wir in den letzten Monaten gezielt in die Qualifizierung unserer Mitarbeiter investiert. So können wir Ihren Kunden auch in Zukunft die fachkundige Beratung bieten, die Sie von uns gewohnt sind – persönlich und schnell, natürlich nach dem neuen gesetzlichen Standard.

Finden Sie hier einen kompetenten Berater in Ihrer Nähe: (https://www.huettig-rompf.de/kontakt/standorte)

Haben Sie Fragen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie? Oder möchten Sie mehr über die Qualifikation unserer Finanzierungsberater erfahren? Dann sprechen Sie uns gerne an.

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