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Wohnei­gen­tümer: Novelle des WEG im Bundestag

Am morgigen Mittwoch, den 06. Mai, steht die Novelle des Wohneigentumsgesetzes (WEG) zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Bundestags. Geplant ist eine 30-minütige Debatte, bevor der Gesetzesentwurf in den Fachausschüssen weiter beraten werden soll.

Dabei soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung übernehmen. Knapp 13 Jahre nach der letzten Überarbeitung will die Bundesregierung Schwachstellen beseitigen und Modernisierungen vornehmen. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.“ Weiterhin ist geplant, „unnötige Friktionen zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht“ abzubauen, insbesondere indem die Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung harmonisiert werden. Weitere Inhalte des neuen Gesetzesentwurfs lassen sich in der Meldung des Bundestags finden.

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