6. Mai 2025 Allgemeines Benjamin Papo

Pläne der neuen Bundesregierung: Wohnraumförderung und Bauwirtschaft

„Wir kurbeln den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsinitiative an.“ So heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Besser können es sich Vertreter der Immobilienwirtschaft wohl kaum wünschen. Was aus diesem Versprechen letztendlich wird, bleibt allerdings abzuwarten.


So wird bereits im folgenden Absatz des Koalitionsvertrags deutlich, dass es den Koalitionären insbesondere um den „Schutz der Mieter vor einer Überforderung durch immer höhere Mieten“ geht. Daran ist zunächst auch nichts auszusetzen. Ob das mit den geplanten Instrumenten aber auch erreicht wird, ist zumindest zum Teil mehr als fraglich.


Die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse wird nach 2020 erneut um weitere fünf Jahre verlängert. Gleichzeitig wird der Umwandlungsschutz nach § 250 Baugesetzbuch um ebenfalls fünf Jahre fortgeschrieben. Eine weitere Verlängerung nach Ablauf der genannten Zeitspanne ist aus unserer Sicht jeweils wahrscheinlich. Wie und warum dadurch auch nur eine einzige neue Wohnung entstehen soll, bleibt gleichwohl unklar.


Hierfür könnte schon eher die Novellierung des Baugesetzbuches sorgen, deren erste Schritte bereits für die ersten 100 Tage der neuen Regierung geplant sind („Wohnungsbau-Turbo“).


Sie soll unter anderem Vereinfachungen von Baustandards einschließlich der Entschärfung von Lärmschutzvorgaben zur Folge haben sowie die Bindungswirkung von DIN-Normen einschränken, soweit diese nicht sicherheitsrelevant sind. Gleichzeitig sollen die Digitalisierung und damit verbunden die bisher schleppenden Verwaltungsverfahren vorangetrieben werden. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird zudem eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. „Dabei stellt das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik künftig keinen Mangel mehr dar“, wie es im Koalitionsvertrag weiter heißt.


Für Baufinanzierungsvermittler und ihre Kunden dürften vor allem die versprochenen Neuerungen zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“) interessant sein. Darunter fallen beispielsweise die Verbesserung steuerlicher Maßnahmen zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums sowie die von uns schon lange vehement geforderte Zurverfügungstellung eigenkapitalersetzender Mittel in Form von Nachrangdarlehen oder durch die Übernahme staatlicher Bürgschaften für Hypotheken. Die diesbezüglichen KfW-Förderprogramme werden vereinfacht und zu zwei zentralen Programmen – eins für den Neubau und eins für die Modernisierung – zusammengefasst.


Zur Erleichterung vieler Marktteilnehmer bleibt auch die Möglichkeit bestehen, Vermietungsobjekte nach einer Frist von zehn Jahren steuerfrei zu veräußern. Für Selbstnutzer besteht hierfür unter bestimmten Bedingungen überhaupt keine Mindesthaltefrist.


Negativ zu werten ist dagegen wiederum, dass sich die Koalitionäre nicht zur Absenkung der Grunderwerbsteuer geäußert haben. In näherer Zukunft ist an dieser Stelle damit wohl kaum eine Entlastung zu erwarten. Dennoch werden wir das Thema immer wieder bei der Politik ansprechen.

Übersicht