28. März 2017 Baufinanzierung Benjamin Papo

Mehr Rechte für Bauherren

Gute Nachrichten für alle Bauherren: Ein neues Gesetz stärkt Ihnen beim Hausbau künftig den Rücken. Was sich genau ändert und wie Sie davon profitieren, erklären wir.

Klare Fristen und mehr Details – der Weg in die eigenen vier Wände wird einfacher. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde erweitert. Mit dem neuen sogenannten Bauvertragsrecht bekommen Bauherren mehr Rechte gegenüber Baufirmen. Wesentliche Änderungen betreffen das Widerrufsrecht, die Baubeschreibung, die Bauzeit und die Kosten. Die Neuerungen sollen für alle Verträge gelten, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden.

14-tägiges Widerrufsrecht

Vom Online-Shopping kennt man es bereits: Wer einen Kaufvertrag abschließt, kann innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Ähnliches gilt nun auch beim Hausbau. Schließen Sie mit einer Baufirma einen Bauauftrag ab, können Sie diesen binnen zwei Wochen widerrufen. Praktisch, wenn sich Ihre Pläne kurzfristig ändern. Das Widerrufsrecht muss im Vertrag stehen. Fehlt es, verlängert es sich um zwölf Monate.

Vergleichbarkeit dank detaillierter Baubeschreibung

Was wird gemacht? Und welche Materialien werden verbaut? Auch das muss künftig vertraglich festgehalten werden. Angaben zur Bauart, Grundrisse, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Beschreibungen der Baukonstruktionen und Umfang der angebotenen Bauleistungen sind Pflicht. Ihr Vorteil: So können Sie Angebote zwischen den Baufirmen besser vergleichen.

Schadenersatz, wenn es länger dauert

Verzögerungen beim Hausbau sind ärgerlich. Ihr Einzug muss warten, zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb muss die Baufirma in Zukunft einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird. Hält die Firma den Zeitplan nicht ein, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Das Unternehmen muss dafür aufkommen.

Volle Leistung, volle Zahlung

Das war es aber noch nicht in Sachen Finanzen. Eine weitere wesentliche Neuerung: die Bezahlung. Baufirmen dürfen laut Gesetz nur noch höchstens 90 Prozent des vollen Preises fordern. Als sogenannte Abschlagszahlung. Der Rest wird erst nach der Abnahme fällig. Weniger Risiko für Sie.

Übersicht