
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude. Viele ihrer Regeln wirken aber erst mit Verzögerung: Manche Angebote laufen zum Jahresende aus, andere Fördersätze sinken in festen Etappen, und einige Neuerungen starten erst im Laufe des ersten Quartals 2027. Kundinnen und Kunden, die bauen, kaufen oder modernisieren wollen, müssen deshalb genauer als bisher auf das Antragsdatum achten.
Neubau: Effizienzhaus 55 nur noch bis Silvester
Seit Dezember 2025 fördert die KfW im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ befristet wieder den Standard Effizienzhaus 55. Das Angebot zielt auf den Bauüberhang: Gefördert werden nur Projekte, für die bei Antragstellung bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Außerdem muss das Haus vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden, in der Regel also mit einer Wärmepumpe. Die Kredite gibt es zu einem Zins ab einem Prozent effektiv.
Diese Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2026 – und früher, falls das Geld vorher ausgeht. Im Oktober musste der Bund bereits 250 Millionen Euro nachschießen, weil der Topf fast leer war. Wie es danach weitergeht, ist offen. Angekündigt ist eine neue Struktur mit zwei zentralen KfW-Programmen für Neubau und Bestand, Details dazu gibt es aber noch nicht.
Wichtig für Käuferinnen und Käufer einer Neubauwohnung: Gefördert wird auch der Ersterwerb, aber nicht rückwirkend. Wer den Kaufvertrag schon unterschrieben hat, geht leer aus.
Heizungstausch: Der Bonus schmilzt
Wer eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist –, bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus. Er steht nur selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zu und beträgt derzeit 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bis er ab dem 1. August 2028 ganz entfällt. Gleichzeitig schrumpfen die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit mit jedem Schritt um 750 Euro – von heute 28.000 auf zuletzt 25.000 Euro.
Wärmepumpen: Made in EU wird belohnt
Im Laufe des ersten Quartals 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Als Ausgleich gibt es einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent – aber nur für Geräte, die in der EU oder ihren assoziierten Märkten gefertigt wurden. Für eine europäische Wärmepumpe bleibt es also bei 30 Prozent, für ein Gerät aus Asien oder Nordamerika halbiert sich die Grundförderung. Den Wertschöpfungsbonus können auch Vermieterinnen und Vermieter nutzen.
Ein genaues Startdatum gibt es noch nicht. Offen ist auch, wie die Herkunft nachgewiesen werden muss.
Keine Förderung mehr für den Tausch von Ökoheizungen
Ebenfalls ab dem ersten Quartal 2027 gilt: Läuft im Haus bereits eine erneuerbare Heizung, die nach dem 1. Januar 2008 in Betrieb ging, oder hängt das Haus am Wärmenetz, wird ein neuer Wärmeerzeuger nicht mehr gefördert. Wer in einer Hybridanlage den Gas- oder Ölkessel ersetzt, wird dagegen weiter gefördert.
Sanierung: Weniger Tilgungszuschuss, neuer Bonus für Sorgenkinder
Wer sein Haus komplett zum Effizienzhaus saniert (KfW-Programm 261), bekommt seit Juli 2026 weniger: Die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gekürzt, der Extra-Bonus von 5 Prozent für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) ist entfallen. Dafür gilt jetzt einheitlich ein Kredithöchstbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Konditionen bleiben auch 2027. Neu ist ab dem ersten Quartal: Die Kosten einer neuen Wärmepumpe sind in diesem Programm dann nur noch förderfähig, wenn das Gerät aus der EU stammt.
Für Dämmung, Fenster und Türen beim BAFA bleibt es bei 15 Prozent Zuschuss. Voraussichtlich im ersten Quartal kommt ein neuer Bonus von 5 Prozentpunkten für besonders schlecht gedämmte Häuser hinzu – also für Gebäude der Klasse H oder mit einem Bedarf von mindestens 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Gerade bei Käufen unsanierter Altbauten kann das die Finanzierung der Modernisierung erleichtern.
Unsicher ist dagegen die Zukunft des individuellen Sanierungsfahrplans: Die Richtlinie für die geförderte Energieberatung endet am 31. Dezember 2026. Eine Nachfolgeregelung ist bislang nicht veröffentlicht. Der Steuerbonus für energetische Sanierungen bleibt nach heutigem Stand unverändert.
Welche Anträge jetzt noch raus sollten
Für die Höhe des Zuschusses zählt der Tag, an dem der Antrag eingeht – nicht der Tag des Einbaus. Kundinnen und Kunden, die jetzt beantragen, können also später in Ruhe bauen lassen. Besonders eilig ist es in drei Fällen:
- Beim Neubau im EH-55-Standard sollte der Kreditantrag möglichst bald gestellt werden, sofern die Baugenehmigung vorliegt. Spätestens am 31. Dezember ist Schluss, bei leerem Topf auch früher.
- Beim Heizungstausch sichert ein Antrag bis zum 31. Januar 2027 noch 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und die höheren förderfähigen Kosten. Vor allem bei Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, lohnt der frühe Antrag doppelt, denn danach kann auch noch die Grundförderung sinken.
- Und wer eine geförderte Energieberatung plant, sollte sie noch 2026 beantragen, solange der Zuschuss sicher ist.
Aber Achtung: Vor dem Antrag beim Heizungstausch muss ein Vertrag mit dem Handwerksbetrieb stehen, der ausdrücklich unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen ist. Ein Auftrag ohne diese Klausel gilt als Vorhabenbeginn – dann gibt es für Kundinnen und Kunden keinen Zuschuss mehr.