„Jung kauft Alt" wird großzügiger: Das gilt seit August 2026

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Nicht erst seit gestern unterstützt der Bund mit „Jung kauft Alt“ Familien beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie. Die KfW vergibt dafür zinsgünstige Kredite über ihr Programm 308. Zum 3. August 2026 wurden die Konditionen nun deutlich verbessert: Die mögliche Kreditsumme steigt, bei der Sanierung gibt es mehr Freiheiten und es wird leichter, die nötigen Nachweise zu erbringen.

Mehr Fördergeld je nach Kinderzahl

Der Förderkredit richtet sich nach der Anzahl der Kinder im Haushalt. Bisher lag die Grenze bei 100.000 Euro für ein Kind, 125.000 Euro für zwei Kinder und 150.000 Euro ab drei Kindern. Seit dem 3. August 2026 sind es 140.000 Euro, 160.000 Euro beziehungsweise 180.000 Euro, je nach Kinderzahl also bis zu 40.000 Euro mehr als bisher. Der effektive Jahreszins für den Förderkredit liegt aktuell bei rund 0,53 Prozent und damit deutlich unter dem, was am freien Markt für Baufinanzierungen üblich ist.

Mehr Freiheit bei der Sanierung

Bisher mussten Käuferinnen und Käufer ihre Immobilie vollständig zum „Effizienzhaus 85 EE“ sanieren, wenn sie die Förderung in Anspruch nehmen wollten. Das ist auch weiterhin möglich, aber kein Muss mehr. Alternativ reicht jetzt auch eine Kombination aus vier Einzelmaßnahmen:

  • der Einbau einer Heizung, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird,

  • der Austausch der Fenster,

  • die Dämmung der Fassade sowie

  • die Dämmung von Dach oder Dachboden.

An diesen vier Maßnahmen führt kein Weg vorbei, aber sie müssen nicht alle auf einmal umgesetzt werden. Die Sanierung kann Schritt für Schritt angegangen werden und muss lediglich innerhalb von 54 Monaten abgeschlossen sein.

Weniger Bürokratie beim Nachweis

Wer auf das Effizienzhaus 85 EE saniert, braucht dafür weiterhin eine Energieberaterin oder einen Energieberater. Bei den neuen Einzelmaßnahmen reicht künftig dagegen eine Fachunternehmererklärung des ausführenden Betriebs. Das spart Zeit und Kosten und macht die Förderung für viele Familien und Alleinerziehende leichter zugänglich.

Was unverändert bleibt

An den grundsätzlichen Voraussetzungen hat sich nichts geändert. Anspruch auf die Förderung haben weiterhin nur Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die die Immobilie selbst bewohnen und noch kein Wohneigentum in Deutschland besitzen. Auch die Einkommensgrenzen bleiben bestehen: 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, 100.000 Euro bei zwei Kindern und 110.000 Euro ab drei Kindern. Die Bestandsimmobilie muss zudem laut Energieausweis in die Klasse F, G oder H fallen, sonst greift die Förderung nicht.

Wichtig zu wissen

Die neuen, höheren Kreditbeträge gelten nur für Anträge, die am oder nach dem 3. August 2026 gestellt werden. Wer sich schon mitten im Antragsprozess befindet, bleibt bei den alten Konditionen. Wenn Sie den Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie planen, lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf Ihre Finanzierung. Gerne rechnen wir gemeinsam mit Ihnen durch, ob und wie sich „Jung kauft Alt“ mit Ihrer individuellen Baufinanzierung kombinieren lässt.

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