7. Juni 2017 Immobilienkauf Benjamin Papo

Höher, dichter, lauter: Die neue Gebietskategorie „Urbane Gebiete“ ist da

Aus zehn mach elf – die Regierung hat eine neue Gebietskategorie eingeführt. „Urbane Gebiete“ heißt der Neuzugang in der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Ein interessanter Hybrid aus zwei bereits bekannten Kategorien. Wir geben Ihnen Einblicke, was das für Makler bedeutet.

Wohnung, Arbeit und Erholung ganz nah beieinander – das soll künftig möglich sein. Mit der neuen Gebietskategorie „urbane Gebiete“. Denn im Vergleich zu den herkömmlichen Kategorien im Bebauungsplan bringt das Urbane Gebiet mehr Möglichkeiten für Kommunen mit sich. So kann hierzum Beispiel dichter und höher gebaut werden als in Mischgebieten. Die Chance für eine Stadt der kurzen Wege. Von der neuen Gebietskategorie können auch Makler profitieren. Denn innerhalb des urbanen Gebiets können mehr und größere Immobilien entstehen – und für die müssen Mieter und Käufer gefunden werden.

Welche Nutzungen sind erlaubt?

Das urbane Gebiet ist eine Kombination aus dem „Mischgebiet“ und dem „besonderen Wohngebiet“. Es soll neben dem Wohnen auch den Gewerbebetriebensowie sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen Platz bieten, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Zulässig sind demnach also unter anderem Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandelsbetriebe. Interessant: Laut Gesetz muss nicht auf ein Gleichgewicht zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung geachtet werden. Auch das lässt Kommunen mehr Spielraum.

Höherer Lärmpegel

Eine weitere Besonderheit in urbanen Gebieten: Der Lärmpegel darf höher sein. Die Immissionsrichtwerte liegen tagsüber mit 63 dB (A) um 3 dB (A) über denen in Kern-, Dorf- und Mischgebieten. Nachts bleibt es aber bei 45 dB (A).

Gesetz seit Mai in Kraft

Die Neuerungen in der Baunutzungsverordnung wurden Anfang Mai 2017 verkündet und traten am 13. Mai in Kraft. Seitdem dürfen urbane Gebiete entstehen. Erste Planungen sind aber noch nicht bekannt.

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