26. Juli 2017 Baufinanzierung Benjamin Papo

Grunderwerbsteuer: Kommt in NRW der Freibetrag?

Um sie kommt beim Immobilienerwerb keiner herum: Nebenkosten. Ausgaben wie Notarkosten oder die Grunderwerbsteuer gehören einfach zu jedem Kauf dazu. Für letztere will die neue Regierung in Nordrhein-Westfalen nun einen Freibetrag einführen. So sieht die Idee aus:

Um sie kommt beim Immobilienerwerb keiner herum: Nebenkosten. Ausgaben wie Notarkosten oder die Grunderwerbsteuer gehören einfach zu jedem Kauf dazu. Für letztere will die neue Regierung in Nordrhein-Westfalen nun einen Freibetrag einführen. So sieht die Idee aus:

Bauen und Wohnen – ein Thema, das auch die Parteien bewegt. Bereits Ende letzten Jahres erwog die SPD die Einführung eines Eigenheimzuschusses und der CDU-Landesverband Nordrhein-Westfalen plante ein Baukindergeld. Nun steht der nächste Vorschlag aus NRW im Raum: ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Immobilienkäufer zahlen diese auf den Gesamtkaufpreis der Immobilie (Grundstück und Gebäude).

500.000 Euro für verheiratete Eigennutzer

Die neue NRW-Landesregierung aus CDU und FDP will Wohneigentum fördern und plant deshalb eine Reform der Grunderwerbsteuer. Bei selbst genutzten Immobilien soll es einen Freibetrag in Höhe von 250.000 Euro pro Person geben. Für Verheiratete also eine halbe Million Euro. Zusätzlich sollen auch Kinder berücksichtigt werden.

Der erste Schritt zum Freibetrag: die Gründung einer Bundesratsinitiative. So haben es beide Parteien im Koalitionsvertrag festgehalten.

Kritik am Freibetrag

Ein Freibetrag auf die Grundsteuer? Nicht jeder ist damit zufrieden. Kritiker des Freibetrages befürchten nach der Einführung eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer. In NRW liegt diese aktuell bei 6,5 Prozent – deutschlandweiter Spitzenwert, zusammen mit vier anderen Bundesländern. Aber noch ist nichts entschieden. Spannend wird, was die Bundesratsinitiative bewirken kann. Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Auge.

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