Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz

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Die Querelen um das sogenannte Heizungsgesetz haben ein Ende. Oder doch nicht? Das Kabinett hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Doch damit ist das Gesetz noch nicht in trockenen Tüchern. Im parlamentarischen Verfahren sind durchaus Änderungen möglich.

Wahlfreiheit heißt auch Verantwortung

Die wohl wichtigste nun beschlossene Neuerung betrifft die Wahl der Heiztechnik. Die viel diskutierte Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt weg. Künftig sollen Eigentümer selbst entscheiden können, welche Lösung für ihr Gebäude am besten passt. Auch klassische Öl- und Gasheizungen bleiben damit grundsätzlich erlaubt.

Aber: Während die Wahl der Anlage frei ist, gibt es bei den Brennstoffen klare Vorgaben. So muss die Anlage – egal welcher Art – ab 2029 mit einem bestimmten Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Und dieser Anteil wird mit der Zeit steigen.

Die Idee dahinter ist eigentlich ganz einfach. Statt den Einbau bestimmter Heizungen direkt zu verbieten, wird einfach ihr Betrieb nach und nach teurer beziehungsweise aufwendiger. Denn klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan oder synthetische Energieträger sind aktuell deutlich kostspieliger als fossile. Ihre langfristige Verfügbarkeit ist noch unsicher.
Die Frage, die sich Eigentümer heute stellen sollten, ist also nicht mehr: Welche Heizung ist erlaubt? Sondern: Welche Kosten und Verpflichtungen bürde ich mir damit auf die nächsten zehn oder zwanzig Jahre gesehen auf?

Kostenbremse für Mieter

Wenn die Kosten für den Betrieb einer neuen Öl- oder Gasheizung in den kommenden Jahren deutlich steigen, sollen nicht die Mieter dafür zahlen. Zumindest nicht allein. So will es das Gesetz: Mieter und Vermieter werden die Folgekosten fossiler Brennstoffe künftig gemeinsam tragen. Konkret sollen die CO2-Kosten für fossile Brennstoffe, Gasnetzentgelte und Aufschläge auf Biomethan hälftig zwischen den beiden Parteien aufgeteilt werden.

Was unverändert bleibt

Trotz der Reform bleibt einiges beim Alten. Es gibt weiterhin keine Pflicht, funktionierende Heizungen auszutauschen. Eigentümer können bestehende Anlagen wie bisher weiterbetreiben. Auch die langfristigen Klimaziele bleiben bestehen. Deutschland soll weiterhin klimaneutral werden – und der Immobiliensektor spielt dabei eine zentrale Rolle. Und klimafreundliche Heizungen, allen voran die Wärmepumpe, sollen weiter gefördert werden. 

Der Hamburger Sonderweg

Besonders aufmerksam verfolgen viele Beobachter die Entwicklung in Hamburg. Dort plant der Senat, strengere Regeln als der Bund einzuführen.

Konkret geht es darum, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin zu untersagen, auch wenn sie bundesweit wieder erlaubt wären. Grundlage dafür ist eine sogenannte Länderöffnungsklausel, die es Bundesländern erlaubt, eigene Vorgaben zu machen. 

Fazit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigentümern wieder mehr Entscheidungsspielraum, damit aber auch mehr Verantwortung. Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Heiztechnik will weiterhin gut überlegt sein. Bei Baufinanzierungen lohnt es sich deshalb mehr denn je, technische Entscheidungen früh mitzudenken.

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