Staatliche Bauförderung – diese Zuschüsse erhalten Sie vom Staat

Der Wunsch nach Wohneigentum ist groß. Die finanziellen Hürden, insbesondere für junge Familien, jedoch auch. Helfen kann hier eine staatliche Bauförderung wie die Wohnungsbauprämie oder die Förderung der KfW. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen für staatliche Zuschüsse Sie haben und inwiefern Sie auf eine Unterstützung Ihrer Kommune hoffen können. Außerdem haben wir eine Übersicht mit fünf Förder-Tipps für Sie erstellt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie alle Fördermöglichkeiten für Ihre Traumimmobilie ausschöpfen können.

Diese Möglichkeiten der staatlichen Bauförderung gibt es

Steigende Rohstoffpreise und hohe Bauzinsen bei der Finanzierung machen es immer schwieriger, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Allerdings gibt es viele Faktoren, die Ihre Kosten der Baufinanzierung beeinflussen. Zum einen können die Finanzierungskosten von Bank zu Bank unterschiedlich hoch ausfallen. Das Einholen mehrerer Angebote und eine professionelle Beratung sind hier empfehlenswert. Zum anderen gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten zur staatlichen Bauförderung mit attraktiven Zuschüssen für Ihre Immobilienfinanzierung. 

Staatliche Bauförderungen – unsere Top-Tipps für Sie

Die Beantragung von Fördermitteln ist häufig mit großem bürokratischen Aufwand verbunden und für Laien nur schwer zu verstehen. Wir erklären Ihnen, welche staatliche Bauförderung sich besonders lohnt und mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können.

  • Tipp 1: Wohnungsbauprämie
  • Tipp 2: Vermögenswirksame Leistungen
  • Tipp 3: Wohn-Riester-Förderung
  • Tipp 4: KfW-Förderung
  • Tipp 5: BEG-Förderung
     
Tipp 1: Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist ein Zuschuss zum Bausparvertrag, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Für den Aufbau von Eigenkapital gibt der Staat maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital pro Jahr dazu. Bei Verheirateten liegt die jährliche Prämie sogar bei 140 Euro für 1.400 Euro gespartes Eigenkapital. Die Netto-Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 Euro Jahresgehalt für Singles und 70.000 Euro für Verheiratete. Die Einkommensgrenzen beziehen sich dabei auf das zu versteuernde Einkommen, welches nicht identisch mit Ihrem Bruttoeinkommen ist. Wie hoch das zu versteuernde Einkommen genau ist, können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.

Tipp 2: Vermögenswirksame Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen ist ein Zuschuss vom Arbeitgeber gemeint, der zum Vermögensaufbau zum Beispiel durch Banksparpläne, Bausparverträge oder Fondssparpläne genutzt werden soll – je nach Branche bis zu 40 Euro pro Monat. Diese Anlage kann im nächsten Schritt zusätzlich belohnt werden mit der Arbeitnehmersparzulage. So bekommen Sie noch einmal bis zu 43 Euro extra im Jahr. Dieser staatliche Zuschuss ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 17.900 Euro im Jahr liegt. Die vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, welche in vielen Branchen allerdings auch tariflich abgesichert sind. 

Tipp 3: Wohn-Riester-Förderung

Mit einem Wohn-Riester-Vertrag fördert der Staat die private Altersvorsorge durch Bauen, Kaufen oder Modernisieren einer Wohnimmobilie. Die Zulage beträgt 175 Euro pro Erwachsenem, 300 Euro pro Kind und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde. Bei einem Wohn-Riester wird ein Teil des Einkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt und vom Staat bezuschusst. Besonders attraktiv ist die Wohn-Riester-Förderung für Einkommensschwache und Eltern. Ein weiterer Vorteil: Die Beiträge, die an den Riester-Vertrag gezahlt werden, können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Diese Form der staatlichen Bauförderung kann sowohl als Einzahlung in einen Bausparvertrag verwendet werden, als auch zur Tilgung des Hauskredits.

Gut zu wissen: Bei der Wohn-Riester-Förderung gibt es eine nachgelagerte Besteuerung. Die erhaltenen Fördermittel sind ab dem Renteneintritt zu versteuern. Die Steuerlast kann entweder in einem oder jährlich gezahlt werden.
 

Tipp 4: KfW-Förderung

Mit ausreichend Eigenkapital steht einer Baufinanzierung nichts mehr im Weg. Auch wenn Sie genug angespart haben, gibt es noch Fördermöglichkeiten: Die KfW-Bank unterstützt den Kauf von selbst genutztem Eigentum mit bis zu 100.000 Euro.

Tipp 5: Bundesförderung für Energieeffizienz

Wer nachhaltig und energieeffizient baut, wird von der KfW und der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die BEG-Förderung bezuschusst verschiedene energieeffiziente bauliche Maßnahmen bei Neubauten und Sanierungen. Auch der Austausch von Ölheizungen in bestehenden Gebäuden wird von der staatlichen Bauförderung je nach Typ mit bis zu 45 Prozent unterstützt. 

Wichtig: Aktuell gilt bei den Anträgen auf eine Neubauförderung die Voraussetzung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude. Dies ist bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle anzufragen. Eine grundsätzliche Reform der BEG-Förderung für Neubauten ist für 2023 angekündigt. Die Fördersätze für einzelne bauliche Maßnahmen wurden bereits im August 2022 geändert.

Für 2023 wurden bereits erste konkrete Änderungen bekannt gegeben. Hausbauer sollten mit einer höheren Mindestinvestitionssumme rechnen, die für eine Förderung erreicht werden muss. Gerade einzelne Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden können dadurch aus der Förderung herausfallen. Zusätzlich werden in verschiedenen BEG-Bereichen wie der Erreichung der Klassen bei Energieeffizienzhäusern die Voraussetzungen strenger. Eine positive Entwicklung für viele Hausbauer ist allerdings die Ankündigung einer Förderung von Eigenleistungen, solange diese nachweislich fachgerecht ausgeführt wurden. 
 

Bauförderung der Bundesländer, Kreise und Kommunen

Förderprogramme sind in vielen Baufinanzierungen ein wichtiger Bestandteil, um Kosten zu sparen. Meist handelt es sich hierbei um Förderungen der KfW zum energieeffizienten Bauen oder Modernisieren. Doch auch die Bundesländer, Kommunen und Kirchen haben eigene Förderangebote, mit denen sich unter Umständen viel Geld sparen lässt. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Was und wer wird durch die Länder gefördert?

Viele Bundesländer bieten spezielle Programme für bestimmte Personengruppen an, damit möglichst viele Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen können. Berechtigt für diese Förderungen sind meist Privatpersonen – dabei gilt es oftmals Einkommensgrenzen zu beachten. Gefördert wird vor allem der Neubau oder der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum und Modernisierungsmaßnahmen sowie der Ausbau vorhandener Immobilien. Doch auch wenn Hauseigentümer ihren Wohnraum barrierefrei umbauen oder energieeffizient sanieren, kann eine Förderung infrage kommen.

Was sind die Ziele der Förderungen?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Förderinstitut. Das Ziel ist es, auch Familien mit geringerem oder mittlerem Einkommen die selbstgenutzte Immobilie zu ermöglichen – geregelt ist dies über das bundesweit geltende Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Städtebauliche oder ökologische Ziele können bei den Förderungen ebenso eine Rolle spielen wie der behindertengerechte Umbau einer Immobilie. 

Welche Förderarten gibt es?

In erster Linie vergeben die Förderinstitute der Länder zinsgünstige Förderdarlehen. Manche Bundesländer unterstützen bestimmte Immobilienvorhaben auch mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Ein weiteres Mittel sind Aufwendungshilfen, die dazu dienen, die Belastungen für die Eigentümer in den Anfangsjahren tragbarer zu gestalten. Viele Bundesländer bieten darüber hinaus Landesbürgschaften an, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

Was muss beim Antrag beachtet werden?

Förderungen der Bundesländer müssen meist direkt über die öffentliche Verwaltung oder bei der Landeskreditanstalt selbst beantragt werden. Zum Teil kann dies auch über die finanzierende Hausbank erfolgen. 

Bauförderung durch Kirchen

Auch Kirchen gewähren ihren Mitgliedern Fördermittel beim Hausbau oder -kauf. Die Unterstützung beläuft sich dabei auf zinsgünstige oder sogar zinslose Kredite der Kirchen. Gängig ist außerdem die Vergabe von Erbbaurechten auf Grundstücken, die der Kirche gehören. Die Antragstellung und die Vergabe der Fördermittel läuft über das zuständige Bistum oder die Landeskirche.

Die richtige Beratung zu staatlichen Bauförderungen

Klingt kompliziert? Wir helfen! Bei einer Baufinanzierung mit Hüttig & Rompf müssen Sie sich keine Sorgen machen, eventuell auf Sie zutreffende Fördermöglichkeiten zu verpassen. Denn Ihr Finanzierungsberater hat alles auf dem Schirm. Dennoch: Es schadet natürlich nichts, wenn Sie sich vorher schon einmal selbst schlau machen.

Links zu den Programmen der staatlichen Bauförderung:

Wohn-Riester-Förderung
KfW-Förderung
BEG-Förderung

Links zu den Förderprogrammen der Bundesländer: 

Baden-Württemberg 
Bayern 
Berlin 
Brandenburg 
Bremen 
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Hessen 
Mecklenburg-Vorpommern 
Niedersachsen 
Nordrhein-Westfalen 
Rheinland-Pfalz 
Saarland
Sachsen 
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 
Thüringen