
Das Wichtigste in Kürze
- Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergibt der Staat zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zum Kauf, Bau sowie zur Sanierung energieeffizienter, klimafreundlicher Immobilien.
- Für private (künftige) Immobilieneigentümer bietet die BEG die Kredite KfW 261, KfW 296, KfW 297, 298 und KfW 358, 359 sowie die Zuschüsse der KfW 458 Heizungsförderung und des BAFA an.
- Der Antragsprozess, die benötigten Dokumente und die einzuhaltenden Fristen hängen insbesondere von der gewünschten BEG-Förderung ab - informieren Sie sich deshalb frühzeitig und gründlich.
- Unter gewissen Voraussetzungen lassen sich einige BEG-Förderungen auch mit anderen Krediten und Zuschüssen kombinieren.
Was ist die BEG-Förderung?
Laut Klimaschutzprogramm 2030 hat sich der Staat dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren. Dazu wurden unter anderem sogenannte BEG-Förderungen aufgelegt. Die Abkürzung steht für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.
Das Förderprogramm BEG zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Immobilien zu erhöhen. In diesem Rahmen finanziert der Staat energetische Sanierungen bzw. Einzelmaßnahmen sowie klimafreundliche Neubauten - meist in Form von zinsgünstigen Darlehen, aber auch Zuschüssen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG gliedert sich in folgende Bereiche:
BEG Wohngebäude (BEG WG)
BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
BEG Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)
Die BEG WG, BEG NWG, BEG KFN sowie einige BEG EM vergibt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Weitere BEG Einzelmaßnahmen, etwa die BEG-Förderung Dach und die BEG-Förderung Fenster, unterstützt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Sie möchten sich informieren, wie Sie im Rahmen Ihrer Hausfinanzierung von Fördergeldern wie denen der Bundesförderung für effiziente Gebäude profitieren können? Bei Hüttig & Rompf finden Sie professionelle und persönliche Beratung.
Übersicht zu den verschiedenen BEG-Förderungen 2026
BEG-Förderungen finanzieren den Energiewechsel bei Immobilien: weg von einem energieintensiven, teuren, hin zu einem energieeffizienten, klimafreundlichen Eigenheim. Privatpersonen, die für ihre eigenen vier Wände eine attraktive Förderung suchen, können sich 2026 zu diesen Programmen informieren:
Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) – Neubau von Wohngebäuden
Für einen klimafreundlichen Neubau stehen Ihnen grundsätzlich 2 BEG-Förderungen zur Auswahl:
KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
- KfW 297, 298 Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Planen Sie den Bau oder Kauf eines klimaschonenden UND flächeneffizienten Neubaus, dann kann diese BEG für Immobilien für Sie geeignet sein. Die wichtigsten Eckpunkte zur KfW 296 Förderung:
zinsgünstiger Kredit für Erstkauf oder Neubau, inklusive Planung und Baubegleitung
für energie- und flächeneffiziente Wohnungen und Häuser
maximaler Kreditbetrag von 100.000 Euro pro Wohneinheit
Zinsbindung bis zu 10 Jahre und Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre
Möchten Sie einen Neubau errichten oder kaufen, ohne bestimmte Anforderungen bezüglich der Wohnfläche zu erfüllen? In diesem Fall lohnt sich ein Blick auf die BEG-Förderung KfW 297, 298:
zinsgünstiger Kredit für Erstkauf oder Neubau, inklusive Planung und Baubegleitung
für energieeffiziente, nachhaltige Wohnungen und Häuser
maximaler Kreditbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit
Zinsbindung bis zu 10 Jahre und Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre
Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden
Wer bereits Eigentümer einer Immobilie ist, kann diese zu einem sogenannten Effizienzhaus sanieren.
Innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG gibt es hierzu den KfW 261 Wohngebäude - Kredit:
Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus oder für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
maximaler Kreditbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit
inklusive eines Tilgungszuschusses zwischen 5 und 45 Prozent
Zusatzförderung bspw. für die fachliche Planung und Baubegleitung möglich
Einzelmaßnahmen (BEG EM) - Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden
Neben dem Kauf und Bau klimafreundlicher Immobilien und umfassenden, energieeffizienten Sanierungen unterstützt die BEG ebenso eine Reihe an Einzelmaßnahmen. Dafür können Sie im Jahr 2026 - vorbehaltlich verfügbarer finanzieller Mittel - diese Programme beantragen:
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Beabsichtigen Sie, Ihre alte Heizung durch ein neues, klimafreundliches System zu ersetzen? Mit dieser BEG-Förderung können Sie einen Großteil der Kosten für einen Heizungstausch bzw. einen Energiewechsel finanzieren. Darüber hinaus bezuschusst die BEG-Förderung den Erwerb und Einbau elektrisch betriebener Wärmepumpen. Der KfW 458 in der Übersicht:
Zuschuss bis maximal 70 Prozent der förderfähigen Aufwendungen
für den Erwerb und die Installation einer neuen, klimaschonenden Heizung in Bestandsimmobilien
unter anderem für wasserstofffähige Heizungen, solarthermische Systeme, Brennstoffzellenheizungen und elektrisch betriebene Wärmepumpen
genaue Förderhöhe setzt sich aus einer Grundförderung und ggf. einem oder mehrerer Boni zusammen
Effizienz-Einzelmaßnahmen: BAFA-Förderungen
BEG-Förderungen zur Dämmung des Dachs, für den Einbau energieeffizienter Fenster und für weitere Einzelmaßnahmen vergibt das BAFA. Dieses deckt im Rahmen der BEG EM folgende Förderbereiche ab:
BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: bspw. die Montage neuer Fenster und Außentüren sowie die Dämmung des Dachs
Anlagentechnik (ohne Heizung): unter anderem die Installation von Raumlufttechnik inklusive Kälte-/Wärmerückgewinnung
Systeme zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): bspw. der Einbau, Umbau oder die Ergänzung eines Gebäudenetzes
Heizungsoptimierung: diverse Einzelmaßnahmen (BEG EM), die die Energieeffizienz bestehender Heizsysteme verbessern, wie etwa ein hydraulischer Abgleich
Fachliche Planung und Baubegleitung: für die zuvor genannten BAFA-Förderungen
Die konkrete Förderhöhe beim BAFA hängt von der jeweiligen Einzelmaßnahme ab. Für diese erhalten Sie einen Grundfördersatz zuzüglich ggf. eines oder mehrerer Boni. Hierbei wichtig: Genauso wie bei der KfW 458 Heizungsförderung gilt für BAFA-Förderungen ebenfalls eine Förderobergrenze von 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
KfW 358, 359 Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Immobilieneigentümer, die bereits eine Zuschussbewilligung für eine energetische BEG Einzelmaßnahme haben, können zusätzlich den KfW 358, 359 beantragen. Die wesentlichen Eigenschaften dieses Ergänzungskredits:
zinsgünstiges Darlehen
nur zusätzlich zu einem schon bewilligten BEG-Zuschuss für Einzelmaßnahmen
maximaler Kreditbetrag von 120.000 Euro pro Wohneinheit
Extra-Zinsbonus bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro
Budget für BEG-Förderung ist grundsätzlich begrenzt
Die Programme der BEG für Immobilien gelten vorbehaltlich verfügbarer Finanzmittel. Sind diese ausgeschöpft, ist leider keine Förderung mehr möglich.
BEG-Förderung Antrag
BEG-Förderungen werden sowohl von der KfW als auch vom BAFA vergeben. Je nach Ansprechpartner bzw. Förderprodukt gestaltet sich dabei die Antragstellung unterschiedlich.
BAFA BEG EM Antrag
Bei einer BEG-Förderung zur energetischen Sanierung vom BAFA gliedert sich der Antragsprozess in 6 Schritte:
Angebot anfordern:
Technische Projektbeschreibung (TPB) anfertigen:
Antrag einreichen:
Einzelmaßnahme (BEG EM) durchführen:
Verwendungsnachweis zusenden:
Prüfung und Überweisung:
KfW BEG Antrag
Wollen Sie einen BEG-Kredit der KfW abschließen, erfolgt die Antragstellung über einen Finanzierungspartner. Der Ablauf für die Kredite KfW 261, KfW 296 und KfW 297, 298 sieht grob so aus:
Spezialisten für Energieeffizienz/Nachhaltigkeit einbinden
Finanzierungspartner auswählen und Darlehen beantragen
Bewilligung erhalten, Darlehensvertrag abschließen und mit Bauprojekt beginnen bzw. Immobilie erwerben
Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten einreichen
Für den Ergänzungskredit KfW 358, 359 der BEG-Förderung stellen Eigenheimbesitzer ihren Antrag ebenfalls über einen Finanzierungspartner. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
Zuschussbewilligung von KfW bzw. BAFA erhalten
Finanzierungspartner aussuchen und Projekt umsetzen
Ergänzungskredit in Anspruch nehmen
Zuschuss bekommen
Belege übermitteln
Möchten Sie von der KfW 458 Heizungsförderung profitieren, beantragen Sie diese direkt über das KfW-Zuschussportal. Der Antragsprozess im Überblick:
Experten einbinden
Leistungs- oder Lieferungsvertrag vereinbaren
Im Kundenportal registrieren und Zuschuss beantragen
Projekt realisieren
Identität nachweisen, Belege einreichen und Zuschuss erhalten
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Fristen und Unterlagen

Damit Sie eine BEG-Förderung für einen Neubau oder eine Sanierung bekommen, haben Sie bestimmte Fristen einzuhalten. Für KfW-Kredite gilt hierbei:
Je nach Förderung unterscheiden sich die Fristen teilweise ein wenig.
Nach der Bewilligung haben Sie immer bis zu 1 Jahr Zeit, um das Darlehen abzurufen.
Eine Verlängerung auf bis zu 2 bzw. 3 Jahre ist generell möglich.
Für eine Verlängerung zahlen Sie eine monatliche Bereitstellungsprovision.
Bei der BEG-Förderung Heizungstausch (KfW 458 Zuschuss) ist die Zusage zeitlich begrenzt gültig. So müssen Sie nach Erhalt der Bewilligung innerhalb von 3 Jahren sämtliche Arbeiten abgeschlossen haben. Überdies gilt für den Nachweis des Projekts eine Einreichfrist. Diese können Sie im Kundenportal „Meine KfW“ einsehen.
Für Eigenheimbesitzer, die bspw. eine BEG-Förderung für die Dämmung des Dachs oder für neue Fenster wünschen, sind die Fristen des BAFA relevant (für BAFA BEG EM Antrag):
Nach der Bewilligung haben Sie 3 Jahre Zeit, um die geförderte Maßnahme umzusetzen.
Der nach Abschluss aller Arbeiten erstellte Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Wesentliche Unterlagen für Ihre BEG-Förderung
Damit Sie eine Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten, müssen Sie entsprechende Rechnungen bzw. Angebote für Ihr Vorhaben einreichen. Zu den weiteren wesentlichen Dokumenten zählen (je nach Förderung sind zusätzliche Unterlagen bzw. Nachweise erforderlich):
TPB: Technische Projektbeschreibung (für BAFA-Förderung)
TPN: Technischer Projektnachweis (für BAFA-Förderung)
Online-Verwendungsnachweis (für BAFA-Förderung)
iSFP: individueller Sanierungsfahrplan (ggf. für BAFA-Förderung)
BzA: Bestätigung zum Antrag (für KfW-Förderung Wohngebäude/Klimafreundlicher Neubau)
BnD: Bestätigung nach Durchführung (für KfW-Förderung Wohngebäude/Klimafreundlicher Neubau)
LCA: Lebenszyklusanalyse (für KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau)
BEG-Förderung mit anderen Krediten und Zuschüssen kombinieren
Die Kombination einer Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG mit weiteren Darlehen oder Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Hierbei sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
KfW 124 besonders gut kombinierbar
Sehr oft kombinierbar mit anderen Förderungen ist bspw. das KfW-Wohneigentumsprogramm 124. So können Sie mit diesem eine Immobilie erwerben und zugleich über die BEG-Förderung KfW 458 eine neue, energieeffiziente Heizung finanzieren.
Des Weiteren haben Sie unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, den KfW 270 Erneuerbare Energien - Standard Kredit mit einer Förderung für energetische Einzelmaßnahmen (BEG EM) zu kombinieren. Die Experten von Hüttig & Rompf klären für Sie gerne, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist.
BEG-Förderungen decken meist nur einen Teil des Kapitalbedarfs ab
Über eine BEG-Förderung finanzieren Sie für gewöhnlich lediglich einen Teil Ihres Vorhabens. So ist es üblich, die erhaltene Förderung mit Eigenkapital und/oder einem klassischen Immobiliendarlehen von einer Bank zu kombinieren.
BEG-Förderung 2026 im Überblick
Die wesentlichen Punkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Sie noch mal übersichtlich zusammengefasst:
Hüttig & Rompf unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Baufinanzierung. Für beste Konditionen vergleichen die Experten die Angebote von mehr als 600 Banken und Finanzdienstleistern. Darüber hinaus prüfen sie Ihre Fördermöglichkeiten und informieren zu den BEG-Förderungen Wärmepumpe, Heizungstausch und weiteren. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches individuelles Finanzierungsangebot bei Hüttig & Rompf an.
Häufig gestellte Fragen: BEG-Förderung
Was ist eine BEG-Förderung?
Was ist eine BEG-Förderung?
Eine BEG-Förderung ist ein zinsgünstiger Kredit oder Zuschuss für ein energieeffizientes Gebäude bzw. einen Energiewechsel. Zu den Fördergegenständen zählen der Kauf und Bau von klimaschonenden Neubauten sowie die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien in Deutschland.
Wie hoch ist die BEG-Förderung?
Wie hoch ist die BEG-Förderung?
Die genaue Höhe der Bundesförderung für effiziente Gebäude richtet sich nach dem gewählten Programm. Die höchsten Kreditbeträge bieten der KfW 297, 298 und der KfW 261 mit maximal 150.000 Euro. Voraussetzung für eine solche BEG-Förderung ist insbesondere, dass Ihre Immobilie eine gewisse Förderstufe erreicht, sie also besonders energieeffizient und nachhaltig ist.
Wer bekommt die BEG-Förderung?
Wer bekommt die BEG-Förderung?
BEG-Förderungen für energetische Sanierungen oder Neubauten können Privatpersonen, aber unter anderem auch Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, Vermieter, Vereine und Freiberufler beantragen. Um eine Förderung zu erhalten, muss Ihre Immobilie meist eine bestimmte Energieeffizienz-Stufe erreichen.



