Dank Baukindergeld den Traum vom Eigenheim verwirklichen – alle Infos im Überblick
Das Baukindergeld ist ausgelaufen. Hingegen der eigentlichen Planung, die Förderung bis zum 31.12.2023 aufrechtzuerhalten, sind die Mittel bereits zum Beginn des Jahres 2023 gänzlich ausgeschöpft worden, sodass keine neuen Anträge mehr gestellt werden können.
Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen ein großer Traum. Die Unabhängigkeit vom Vermieter ist jedoch teuer. Aus diesem Grund haben Familien mit Kindern oft Schwierigkeiten mit der Finanzierung. Diese Problematik schaffte die Grundlage für die Unterstützung von Familien durch Baukindergeld. Das Fördermittel ermöglicht es Familien, die es sich sonst nicht leisten könnten, Häuser zu bauen oder zu bauen.
Die Inanspruchnahme des beliebten Fördermittels wurde allerdings zeitlich begrenzt. Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 können noch Anträge auf Baukindergeld gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass bis Ende März 2021 der Kaufvertrag für die Immobilie unterschrieben oder eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Sie möchten wissen, ob Sie für die Förderung infrage kommen? Wir klären Sie über alle Voraussetzungen und den Umfang der Förderungen auf.
Baukindergeld kann nicht mehr beantragt werden
Die Förderung des Baukindergeldes war sehr erfolgreich, doch die Fördermittel sind mittlerweile endgültig erschöpft. Somit ist eine Antragsstellung auf diese Förderung nun nicht mehr möglich. Haben Sie Ihren Nachweis jedoch fristgerecht eingereicht, dann ist ein Zuschuss für Sie reserviert worden. Die Bearbeitungszeit der Nachweisdokumente beträgt grundsätzlich zwischen 6 und 8 Wochen, bis die Prüfung gänzlich abgeschlossen ist.
Die letzte Frist zur Einreichung Ihrer Nachweise ist am 31.03.2023 abgelaufen. Sollten Sie eine individuelle Nachweispflicht erhalten haben, dann halten Sie diese bitte unbedingt fristgerecht ein, um die Förderung erhalten zu können.
Diese Nachweise müssen spätestens bis zum 31.12.2023 bei der jeweiligen Bank vorliegen. Verstreicht diese Frist, verfällt der Anspruch auf das Baukindergeld.
Was ist Baukindergeld?
Baukindergeld ist ein finanzieller Zuschuss der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) besonders für junge Familien mit Kindern. Das Ziel der Einführung des Baukindergeldes ist es, insbesondere einkommensschwächeren Familien und Alleinerziehenden den Weg ins Eigenheim zu erleichtern. Die Familien und Einzelpersonen mit Kindern, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, werden bei dem Kauf einer Immobilie oder einem Neubau finanziell unterstützt.
Übrigens: Das Baukindergeld ist ein Zuschuss und kein Kredit. Damit muss es nicht zurückgezahlt werden. Außerdem kann man es eventuell als Sicherheit einbringen. Ein erfahrener Baufinanzierungsberater hilft Ihnen, das Baukindergeld optimal in Ihrer Baufinanzierung zu berücksichtigen.
Wer bekommt Baukindergeld?
Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien und Alleinerziehende, die zum Stichtag noch keine andere Immobilie in Deutschland besitzen und das neue Haus oder die neue Wohnung anschließend selbst nutzen. Zum Haushalt muss mindestens ein minderjähriges Kind gehören. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Rahmen des Gesetzes alle Menschen gefördert werden, die sich am Markt nicht ausreichend selbstständig mit Wohnraum versorgen können. Allerdings müssen dabei bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden.
Im Rahmen einer Neuerung im Jahr 2019 wurde genauer geregelt, für wen der Zuschuss gilt –beziehungsweise für wen nicht. So bekommen Eigentümer, die ihre Immobilie von den eigenen Kindern, Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern gekauft haben, kein Baukindergeld mehr. Weitere Fälle, in denen es die Förderung nicht gibt:
- Erwerb oder Eigentumsübertragungen zwischen Ehe- oder Lebenspartnern sowie Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
- Übertragung von Wohneigentum durch Erbfall, testamentarischer Verfügung oder Schenkung
- Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher einem Haushaltsmitglied gehörte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
Was sind die konkreten Voraussetzungen für das Baukindergeld?
Die grundlegende Voraussetzung für den Erhalt von Baukindergeld ist das jährliche Bruttoeinkommen. Dieses darf nicht über der festgesetzten Einkommensgrenze liegen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen – diese Grenze erhöht sich um jeweils 15.000 Euro für jedes weitere Kind unter 18 Jahren.
Maßgeblich sind hierbei die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Bei einer Antragstellung im Jahr 2021 sind demnach die Einkommensbescheide für 2018 und 2019 einzureichen. Einfache Lohnsteuerbescheinigungen können leider nicht als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Der Antragsteller muss darüber hinaus Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag erhalten und das Kind muss mit in der Immobilie wohnen.
Die Regierungen der einzelnen Länder sind befugt, von diesen Einkommensgrenzen abzuweichen und die Fördermittel auch dann zu gewähren, wenn das Einkommen deutlich höher ist. Eine Antragstellung lohnt sich daher in jedem Fall.
Seit Anpassung der Voraussetzungen 2019 ist nun auch die Vorlage einer Meldebescheinigung Pflicht. Die Anpassung betrifft besonders Familien, die eine bereits selbstgenutzte Immobilie kaufen wollen. Wer beispielsweise seine zuvor gemietete Wohnung vom Eigentümer übernimmt, braucht nun eine Meldebescheinigung und eine formlose Erklärung über den Kauf der gemieteten Immobilie. Bisher reichte eine Meldebestätigung aus.
Was in der Meldebescheinigung stehen sollte? Das Eigenheim muss als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz des Antragstellers, seines Partners und seiner Kinder angegeben sein. Außerdem muss das Geburtsdatum der Kinder eingetragen sein.
Wird ein Kind nach der Antragstellung geboren, gibt es dafür keine Förderung. Die Förderung wird jährlich an die Familien ausgezahlt, ist aber daran gekoppelt, dass die Familie das Wohneigentum auch selbst bezahlt.
Alle weiteren Kriterien im Überblick:
- Bereits bestehendes Eigentum führt zum Ausschluss von der Förderung, wenn es
- beim Erwerb von Bestandsbauten am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags
- bei Neubauten am Tag der Ausstellung der Baugenehmigung
- bei nicht genehmigungspflichtigen Neubauvorhaben am Tag des frühestmöglichen Baubeginns für die neu erworbene oder neu geschaffene Wohnimmobilie vorhanden war.
- Die Genehmigung ist an die Einhaltung einer Sechsmonatsfrist gekoppelt. Sofern alle Nachweisdokumente nicht spätestens 3 Monate nach Antragsbestätigung im KfW-Zuschussportal hochgeladen werden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.
- Die Geburt eines weiteren Kindes in dem Zeitraum zwischen der Meldebestätigung und Antragsstellung muss mit der Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
- Handelt es sich um einen nicht genehmigungspflichtigen Neubau und liegen somit keine Dokumente einer Baubehörde vor, ist eine Selbsterklärung einzureichen, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021 lag.
- Die Raten des Baukindergelds werden in den folgenden neun Jahren zum Monatsende desselben Monats wie die Erstauszahlung überwiesen.
Wer das Förderinstrument nutzen möchte, sollte sich also beeilen. Denn eine weitere Verlängerung des Baukindergelds wird zwar diskutiert, steht ansonsten aber in den Sternen. Alle Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter www.kfw.de.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Die Fördermittel, die Antragsteller, abgesehen vom Baukindergeld, bekommen können, sind vielfältig. So kann die Förderung als zinsgünstiges bzw. zinsfreies Darlehen oder im Rahmen von finanziellen Zuschüssen erfolgen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass vom Bund, Land bzw. der Gemeinde Bürgschaften, Garantien oder andere Gewährleistungen übernommen werden. Letztlich kann die Förderung auch über ein vergünstigtes Baugrundstück erfolgen.
Der finanzielle Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr für eine Dauer von zehn Jahren.
Pro Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre ist und für das die Kindergeldberechtigung vorliegt, werden somit insgesamt 12.000 Euro Zuschuss gewährt.
Welche Fristen gelten für den Antrag auf Baukindergeld?
Das Baukindergeld gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Dies ist der früheste förderfähige Termin für einen Kauf (es gilt das Datum des notariellen Kaufvertrags) oder Neubau (es gilt der Tag der Erteilung der Baugenehmigung). Letzter förderfähiger Tag war der 31. März 2021. Bis dahin musste spätestens der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt worden sein. Die Frist sollte ursprünglich bis Ende 2020 laufen, wurde aber wegen der Corona-Pandemie verlängert:
- Der Antrag für das Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug gestellt werden. Hierfür ist die amtliche Meldebestätigung vorzulegen.
- Der 31. Dezember 2023 ist der letztmögliche Tag für eine Antragstellung für das Baukindergeld. Danach werden keine Anträge mehr angenommen.
Übrigens: Für das Baukindergeld werden zwar jährlich finanzielle Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt, die jedoch nach dem Windhund-Prinzip verteilt werden. Ist der Fördertopf leer, besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Baukindergeld beantragen – so geht's
Die Förderung kann ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal beantragt werden. Auch die Auszahlung in zehn jährlichen Raten erfolgt über die KfW Bank.
Wenn Sie Fördermittel beantragen möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie den Antrag möglichst früh stellen, da jährlich nur ein begrenzter Betrag zu Fördermitteln zur Verfügung steht.
Warum lohnt sich Baukindergeld?
Familien können sich durch das Baukindergeld auf deutliche Vorteile bei der Baufinanzierung freuen. So hat der Immobilienverband IVD errechnet, dass bei einem Darlehensvolumen von 100.000 Euro ein monatlicher Kreditratenvorteil von bis zu 24 Prozent möglich ist. Bei einem 270.000-Euro-Darlehen sparen Bauherren und Immobilienkäufer bis zu zehn Prozent bei den monatlichen Raten.
Beispielrechnung: Baukindergeld als Sondertilgung spart Zehntausende Euro
Welchen Vorteil bringt das Baukindergeld Familien nun aber konkret? Tim Hybl, Baufinanzierungsberater am Standort Heilbronn, hat dafür zwei beispielhafte Rechnungen parat. Darin spielt er den Finanzierungsverlauf eines typischen Darlehens (250.000 Euro; 1,6 Prozent Sollzins; 2 Prozent Tilgung) einmal ohne und einmal mit Baukindergeld durch.
Die Rechnung ohne Baukindergeld | Die Rechnung mit Baukindergeld |
GRUNDLAGEN DER BERECHNUNG | GRUNDLAGEN DER BERECHNUNG |
Darlehensbetrag: 250.000,00 € Anfängliche Tilgung: 2,00 % Sollzinssatz p.a.: 1,60 % Effektiver Jahreszins: 1,61 % Dauer der Sollzinsbindung: 10 Jahre | Darlehensbetrag: 250.000,00 € Anfängliche Tilgung: 2,00 % Sollzinssatz p.a.: 1,60 % Effektiver Jahreszins: 1,61 % Dauer der Sollzinsbindung: 10 Jahre Jährliche Sondertilgung (Baukindergeld) 2.400,00 € |
ERGEBNIS DER BERECHNUNG | ERGEBNIS DER BERECHNUNG |
Monatliche Darlehensrate: 750,00 € | Monatliche Darlehensrate: 750,00 € |
Restschulden nach Ablauf der Zinsfestschreibung: 196.000,00 € | Restschulden nach Ablauf der Zinsfestschreibung: 170.000,00 € |
Die Rechnung von Tim Hybl zeigt: Ohne den staatlichen Zuschuss liegt die Restschuld der Familie zehn Jahre nach der Darlehensaufnahme bei rund 196.000 Euro. Sie hat also bereits 54.000 Euro zurückgezahlt. Mit dem Baukindergeld wäre es noch mehr. In der Rechnung zeigt Tim Hybl, wie die Baufinanzierung mit dem Baukindergeld als Sondertilgung verlaufen würde.
„Wenn eine vierköpfige Familie das gleiche Darlehen aufnehmen würde und die jährlichen 2.400 Euro für die beiden Kinder als Sondertilgung einbrächte, hätte sie 26.000 Euro mehr abbezahlt“, rechnet der Baufinanzierungsexperte vor.
Im Vergleich zur Finanzierung ohne Baukindergeld als Sondertilgung, würde die Restschuld nach zehn Jahren also bei etwa 170.000 Euro, statt rund 196.000 Euro liegen.
Auch nach Auszahlungsende noch vom Zuschuss profitieren
Das Baukindergeld als Sondertilgung in die Finanzierung einzubringen, ist demnach ein attraktiver Schritt in Richtung Schuldenfreiheit – und eine gute Ausgangslage für eine Anschlussfinanzierung. „Durch die niedrigere Restschuld können Familien bei der Anschlussfinanzierung mit noch besseren Finanzierungskonditionen rechnen“, erklärt Tim Hybl. „Das spart erneut viel Geld.“ Kreditnehmer profitieren also auch nach dem Auszahlungsende des Baukindergelds noch von dem Zuschuss.
WEF als Nachfolger des Baukindergeldes
Familien, die den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten, dürfen sich freuen:
Mit der Einführung des Förderprogramms Wohneigentum für Familien (WEF) im Juni 2023 eröffnen sich ab sofort innovative Perspektiven für angehende Eigenheimbesitzer. Die WEF-Initiative baut auf dem bewährten Baukindergeld auf und bietet zusätzliche Anreize sowie verbesserte Konditionen für Familien, die den Schritt ins Eigenheim wagen.
Um die attraktiven Fördermittel des WEF in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- In erster Linie richtet sich die Förderung an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Dies schließt sowohl Paare als auch Alleinerziehende ein, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten.
- Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, welches die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass die Fördermittel gezielt Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen erreichen. Dies sichert eine breite Unterstützung und ermöglicht Chancengleichheit beim Zugang zur WEF-Förderung.
Die Umsetzung des Programms Wohneigentum für Familien erfolgt zudem unter der Prämisse der Nachhaltigkeit. Familien, die sich für energieeffizientes Bauen und umweltfreundliche Wohnkonzepte entscheiden, profitieren von zusätzlichen Fördermitteln. Damit setzt das WEF nicht nur auf finanzielle Unterstützung, sondern auch auf eine ökologisch verantwortungsbewusste Gestaltung der Wohnlandschaft.
Das WEF-Programm überzeugt nicht nur durch seine vielfältigen Fördermöglichkeiten, sondern auch durch seine Flexibilität. Ob Neubau, Sanierung oder Umbau – das WEF begleitet Familien auf jedem Schritt ihres Weges zum Eigenheim. Für alle, die den Traum in die Eigenheim-Realisierung planen und die Voraussetzungen erfüllen, ist das Wohneigentumsförderungsprogramm eine wegweisende Chance. Es ermöglicht nicht nur finanzielle Entlastung, sondern setzt auch ein starkes Zeichen für die Zukunftsfähigkeit des eigenen Zuhauses. Mit dem WEF wird der Traum vom Eigenheim greifbarer und nachhaltiger denn je.
Häufige Fragen zum Baukindergeld
Welche Alternativen gibt es zum Baukindergeld?
Sie haben ein geringes Einkommen, aber erfüllen nicht die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt von Baukindergeld? Auch hierfür gibt es eine Lösung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Familien mit Kindern Fördermittel von der Gemeinde, vom Bundesland oder sogar vom Bund beziehen. Die Fördermittel können für den Neubau, den Kauf und für die Modernisierung bestehender Immobilien beantragt und eingesetzt werden. Auch alleinerziehende Personen mit Kindern haben ein Recht auf die Fördermittel. Gemeinde, Bund und Länder beziehen sich hierbei auf das sogenannte Wohnraumförderungsgesetz.
Im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes werden zahlreiche Bau- und Modernisierungsprojekte bezuschusst. In erster Linie hilft das Gesetz einkommensschwachen und kinderreichen Familien dabei, ein Eigenheim zu finanzieren. Gefördert werden der Bau einer neuen Immobilie und auch der Kauf eines bereits vorhandenen Objekts.
Fördermittel können außerdem für den Bau bzw. Ausbau von Mietwohnungen beantragt werden. Die Voraussetzung dafür ist eine Vermietung an sozial schwache Personen. Darüber hinaus profitieren von der Förderung Haushalte, in denen ein Mitglied eine Behinderung hat, wenn diese Behinderung bauliche Maßnahmen bzw. Veränderungen erforderlich macht.
Voraussetzung für eine Förderung über das Wohnraumförderungsgesetz:
- Einpersonenhaushalte dürfen maximal 12.000,00 EUR pro Jahr verdienen.
- Zweipersonenhaushalte dürfen maximal 18.000,00 EUR pro Jahr verdienen.
Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, werden 4.100,00 EUR auf die Einkommensgrenze angerechnet. Außerdem können sich die Einkommensgrenzen erhöhen, wenn Kinder im Haushalt leben. Für jedes Kind, das im Haushalt lebt, steigt die Einkommensgrenze um 500,00 EUR.
Können Sie Baukindergeld erhalten, wenn beim Kauf einer Immobilie schon (anteiliges) Eigentum am Elternhaus mit eingetragenem Nießbrauchrecht vorhanden ist?
Nein, das Baukindergeld kann für die neue Immobilie nicht beantragt werden. Das gilt auch, wenn das Elternhaus nicht selbst bewohnt oder keine Miete eingenommen wird.
Gibt es eine Ausnahmeregelung für einen Immobilienkauf vor der Einführung des Baukindergeldes Ende 2017?
Das ist nicht der Fall. Stichtag ist der 1.1.2018. Bei einem Kaufvertrag, der auch nur ganz knapp vorher unterschrieben worden ist, kann das Baukindergeld nicht beantragt werden.
Wie erhält man eine Meldebescheinigung beim Kauf einer vorher gemieteten Immobilie?
Diese wird gar nicht gebraucht. Beim Kauf der vorher gemieteten Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags als Einzugsdatum. Anders ist es beim Umzug. Kauft man eine Immobilie, in der man zuvor nicht gewohnt hat, braucht man für den Antrag auf Baukindergeld eine Meldebescheinigung von der Gemeinde oder dem Bürgeramt. Das ist wichtig, denn das Baukindergeld muss innerhalb von sechs Monaten nach Einzug beantragt werden. Hierbei ist das Einzugsdatum auf der Meldebescheinigung entscheidend.
Was hat es mit dem bayerischen Baukindergeld auf sich?
Anders als der Name vermuten lässt, hat das sogenannte „Baukindergeld Plus“ in Bayern nichts mit dem bundesweiten Baukindergeld zu tun. Es ist eine Sonderförderung der bayerischen Landesregierung. Diese sah für Familien zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr vor – ebenfalls über zehn Jahre. Bayerische Familien konnten so insgesamt 3.000 Euro pro Kind extra bekommen.
Im Januar 2021 wurde das Baukindergeld Plus allerdings eingestellt, weshalb keine neuen Anträge für diese zusätzliche Fördermöglichkeit mehr gestellt werden können.
Welche Kritik gibt es am Baukindergeld?
Als die Bundesregierung das Baukindergeld 2018 auf den Weg brachte, mangelte es nicht an Kritik. Vor allem von Seiten der FDP, die das Baukindergeld als „Bürokratiemonster“ bezeichnete und stattdessen Steuersenkungen vorschlug. Doch auch Sozialverbände kritisierten, dass das Fördermittel in erster Linie die gut verdienende Mittelschicht begünstige.
Konkret gab es 12.000 Euro pro Kind, wenn das jährliche Haushaltseinkommen bei einem Kind unter 90.000 Euro lag. Ausgezahlt wurde das Geld an die Familien von der KfW im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Eine Auswertung der gestellten Anträge ergab, dass ein Großteil von Familien mit einem jährlichen Einkommen unter 50.000 Euro gestellt wurde. Somit erfüllt es seinen Zweck Familien zu unterstützen, die sich ohne die Förderung nicht so einfach ein Eigenheim leisten könnten
Eine positive Beobachtung seit Einführung des Baukindergelds ist der Anstieg der Neubauquote. Dank der Förderung mittels Baukindergeld konnten es sich mehr Leute leisten, ein neues Haus zu bauen. Damit profitierte auch das Bauhandwerk und somit die gesamte Konjunktur vom Baukindergeld. Wie erste Zahlen zeigen, brachte die KfW-Förderung vor allem Vorteile für ländliche Regionen, die mit Strukturwandel und Abwanderung zu kämpfen haben.