27. September 2017

Tilgung

Unter Tilgung versteht man die Rückführung eines Darlehens an den Darlehensgeber. Bei einem Immobiliendarlehen unterscheidet man im Wesentlichen zwei Formen der Tilgung. Bei einem Festdarlehen erfolgt die Tilgung in einer Summe am Ende der Laufzeit des Darlehens. Bei einem Annuitätendarlehen erfolgt die Tilgung in einem vertraglich festgelegten Prozentsatz von z.B. jährlich 1%.

Die Höhe des Tilgungssatzes beeinflusst sowohl die Höhe der monatlichen Rate als auch die Laufzeit des Darlehens. Ein hoher Tilgungssatz erhöht zwar die monatlichen Zahlungen an den Darlehensgeber, verkürzt die Laufzeit des Darlehens aber entscheidend. Folgende Übersicht kann dies verdeutlichen:

Anfangstilgung 1% 2% 5%
Sollzinssatz 4% 4% 4%
Darlehensbetrag 100.00 € 100.00 € 100.00 €
mtl. Rate im Annuitätendarlehen 416,67 € 500 € 750 €
Laufzeit des Darlehens ca. 40 Jahre ca. 27,5 Jahre ca. 14,5 Jahre

Einige Kreditinstitute gestatten während der Darlehenslaufzeit einen kostenfreien Wechsel des Tilgungssatzes. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, die Darlehensrate seinen geänderten Einkommensverhältnissen anzupassen. Der Mindesttilgungssatz von 1% jährlich darf aber in der Regel nicht unterschritten werden.

Einige Kreditinstitute gestatten während der Darlehenslaufzeit einen kostenfreien Wechsel des Tilgungssatzes. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, die Darlehensrate seinen geänderten Einkommensverhältnissen anzupassen. Der Mindesttilgungssatz von 1% jährlich darf aber in der Regel nicht unterschritten werden.

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