27. März 2020 Förderungen

Was bedeutet Windhundprinzip?

Das Windhundprinzip – auch Windhundverfahren genannt – ist nichts anderes als das Altbekannte „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Bei der Baufinanzierung geht es dabei fast immer um Fördermittel, die nur in einem begrenzten Maß oder über einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der Baufinanzierung gibt es zahlreiche staatliche Zuschüsse und Fördermaßnahmen, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Das geschenkte oder zumindest zinsgünstige Geld ist für viele Bauherren ein wichtiger Bestandteil des persönlichen Finanzierungskonzepts. Einige dieser staatlichen Maßnahmen sind entweder zeitlich oder in den zur Verfügung gestellten Mitteln begrenzt. Ist der Fördertopf leer oder der Stichtag verstrichen, gehen Antragsteller leer aus. Schnell sein – wie ein Windhund – lohnt sich hier also, denn den Letzten beißen im übertragenen Sinn die Hunde.

Am Beispiel des Baukindergelds lässt sich das Windhundprinzip gut verdeutlichen. Auch hier gilt „first come, first serve“ – sind die Fördermittel einmal aufgebraucht, plant die Bundesregierung, vorerst keine neuen Hilfen mehr zu bewilligen. 

Insgesamt ist der Baukindergeld-Fördertopf mit 10 Milliarden Euro gefüllt, wovon bis zum Ablauf der aktuellen Legislaturperiode im Oktober 2021 maximal 3 Milliarden Euro ausgezahlt werden dürfen. Danach stehen also nochmals 7 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr und wird über 10 Jahre ausbezahlt. In Bayern gibt es mit dem Baukindergeld Plus sogar 300 Euro aus Landesmitteln zusätzlich pro Kind und Jahr – hier müssen Antragsteller also unter Umständen zwei Windhundrennen bestreiten.

Da der Fördertopf von Anfang an gut gefüllt war, scheint das Baukindergeld trotz seiner großen Beliebtheit vorerst nicht zu versiegen. Kritischer kann es da schon zum Ende der festgelegten Förderperiode werden – der letztmögliche Tag für die Beantragung ist der 31. Dezember 2023. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Immobilienwünsche daher eventuell vorzeitig in die Tat umsetzen. Zumal es bei der Beantragung weitere wichtige Fristen zu beachten gibt – so muss beispielsweise die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt bzw. der notarielle Kaufvertrag innerhalb dieser Zeitspanne unterzeichnet worden sein. Hierzu und zu allen anderen Fragen rund ums Baukindergeld informieren Sie die Baufinanzierungsberater von Hüttig & Rompf gerne in einem persönlichen Gespräch.
 
 
 

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