
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der BAFA-Förderung handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zur energetischen Sanierung von Gebäuden.
- Die BAFA-Fördermittel werden für verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergeben.
- Je nach Maßnahme und gewährter Boni beträgt der BAFA-Zuschuss zwischen 15 und maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
- Von einer BAFA-Förderung können unter anderem (private) Immobilienbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Unternehmen profitieren.
Was ist die BAFA-Förderung?
Über die BAFA-Förderung als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Sanierung von Immobilien. Voraussetzung dafür: Die geplante Maßnahme erhöht dauerhaft die Energieeffizienz des Gebäudes und schützt dadurch die Umwelt. Hausbesitzer bekommen ihre BAFA-Förderung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses. Diesen müssen sie - im Gegensatz zu einem Darlehen der KfW - nicht zurückzahlen.
BAFA-Förderung: Was wird bezuschusst?
Das BAFA fördert im Zuge der BEG eine Reihe an Einzelmaßnahmen (EM), die den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig reduzieren. Einen BAFA-Zuschuss können Sie insbesondere hierfür erhalten:
Bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Einbau einer Wärmedämmung
- Erneuerung, Austausch und Ausbau von Außenwänden
- Dachsanierung
- Installation neuer Fenster
- Montage spezieller außenliegender Sonnenschutzsysteme
Anlagentechnik (ohne Heizung)
- Installation, Austausch und Optimierung von klima- und raumlufttechnischen Systemen
- Einbau moderner elektronischer Geräte zur Steigerung der Energieeffizienz der technischen Anlagen im Haus
Bereich Wärmeerzeuger
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Installation, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Heizungsoptimierung
- Erhöhen der Anlageneffizienz, etwa durch einen hydraulischen Abgleich
- Vermindern der Staubemissionen von Biomasseheizungen, bspw. durch Einbau einer elektrostatischen Staubabscheidung
Fachliche Planung und Baubegleitung
Ein Teil der Kosten für die Fachplanung und bauliche Begleitung einer BAFA-Einzelmaßnahme kann ebenfalls förderfähig sein. Das gilt für diese Bereiche:
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik (ohne Heizung)
- Systeme zur Heiztechnik (ausschließlich bei Einbau, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
- Heizungsoptimierung
Beachten Sie ferner: Den Kauf und Einbau einer neuen, klimaschonenden Heizung unterstützt das BAFA seit dem Jahr 2024 nicht mehr, dafür aber die KfW. Sie hat dazu eine entsprechende BEG-Förderung aufgelegt.
BAFA-Zuschuss: Wie hoch ist er?
Die Höhe des BAFA-Fördergelds berechnet sich anhand der förderfähigen Kosten. Deren Höchstgrenze liegt für Wohngebäude üblicherweise bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem Bonus lassen sich die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro erhöhen (gilt nicht für den Bereich Wärmeerzeuger).
Für eine Fachplanung und Baubegleitung sind die förderfähigen Kosten auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beschränkt. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten betragen die förderfähigen Kosten höchstens 2.000 Euro je Wohneinheit bzw. insgesamt 20.000 Euro. Weiterhin setzt sich der gewährte Zuschuss aus einem Grundfördersatz und ggf. mehrerer Boni zusammen. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Prozent der förderfähigen Kosten das BAFA bezuschusst:
Höhe des BAFA-Zuschusses nach Einzelmaßnahme
Einzelmaßnahme | BAFA-Fördersatz |
|---|---|
Arbeiten an der Gebäudehülle | 15 bis 20 % |
Anlagentechnik (ohne Heizung) | 15 bis 20 % |
Bereich Wärmeerzeuger: Installation, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes | 30 bis 70 % (Obergrenze) |
Bereich Wärmeerzeuger: Anschluss an ein Gebäudenetz | 30 bis 70 % (Obergrenze) |
Heizungsoptimierung: Verbesserung der Anlageneffizienz | 15 bis 20 % |
Heizungsoptimierung: Abgasreduzierung von Biomasseheizungen | 50 % |
Fachliche Planung und Baubegleitung für alle Einzelmaßnahmen | 50 % |
Berücksichtigen Sie: Die BAFA-Förderung ist generell auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Sie müssen also mindestens 30 Prozent der Ausgaben für die Einzelmaßnahme selbst tragen.
Wer erhält BAFA-Fördergelder?
Für einen BAFA-Zuschuss sind unter anderem antragsberechtigt:
- (private) Immobilienbesitzer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
Sind Sie selbst kein Eigentümer der Immobilie, können Sie nur dann einen Antrag auf eine Förderung des BAFA stellen, wenn ebenso der Hauseigentümer antragsberechtigt ist. Letzterer muss zudem vor der Beantragung über das Vorhaben und die maximale Förderhöhe in Kenntnis gesetzt werden.
BAFA-Beratung: Was bringt die Energieberatung?
Um eine BAFA-Förderung bekommen zu können, ist häufig eine Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) notwendig. Dieser bestimmt insbesondere das energetische Einsparpotenzial, das sich mit der jeweiligen Maßnahme erzielen lässt. Hat der EEE den Sanierungsbedarf der Immobilie ermittelt, kann er einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) anfertigen. Für diesen erhalten Sie unter gewissen Bedingungen einen Bonus über 5 Prozent für bestimmte Einzelmaßnahmen. Das gilt für folgende Förderbereiche des BAFA:
- Bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (ohne Heizung)
- Steigerung der Anlageneffizienz
Ein EEE berät zu allen relevanten Fördergeldern. Beauftragen Sie einen solchen Spezialisten, ist außerdem gewährleistet, dass bei der Bauplanung und -begleitung sowie der Energieberatung alle Qualitätsvorgaben erfüllt werden. Auf diese Weise kann der EEE sicherstellen, dass Sie die beantragte staatliche Bauförderung später auch tatsächlich bekommen. Geeignete Fachleute finden Sie über die offizielle Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur).
BAFA-Förderung Antrag: Darauf müssen Sie achten
Ablauf Antragstellung BAFA-Förderung
Die Beantragung Ihres BAFA-Zuschusses können Sie in 6 Schritten erledigen:
Schritt 1: Angebote einholen
Zur Umsetzung der geplanten Arbeiten lassen Sie sich als Erstes ein Angebot von einem Fachbetrieb unterbreiten. Für bestimmte Einzelmaßnahmen brauchen Sie zudem einen EEE. Beachten Sie, dass spätestens bis zur Beantragung der BAFA-Fördergelder ein spezieller Leistungs- und Lieferungsvertrag einzureichen ist.
Schritt 2: Technische Projektbeschreibung anfertigen lassen
Der Fachbetrieb oder der EEE erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. die TPB-ID. Letztere brauchen Sie für Ihren Antrag beim BAFA und ist höchstens 2 Monate gültig. Bei Bedarf können Sie zu diesem Zeitpunkt auch die Anfertigung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) veranlassen.
Schritt 3: BAFA-Förderung beantragen
Lesen Sie vor der Beantragung die Unterlage „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ bitte gründlich durch. Danach melden Sie sich in Ihrem Benutzerkonto im BAFA-Portal an, starten einen neuen Antrag und füllen das Formular vollständig aus. Dieses senden Sie dann online ein.
Schritt 4: Maßnahme durchführen
Ergibt die Prüfung des Antrags einen Förderanspruch, ermittelt das BAFA als Nächstes die Höhe des Zuschusses. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit allen wichtigen Informationen zu Ihren bewilligten BAFA-Fördermitteln. Danach kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Möchten Sie bereits nach der Beantragung, aber noch vor der Zusendung des Bescheids mit den Arbeiten starten, dürfen Sie das ebenfalls tun - allerdings auf ihr eigenes finanzielles Risiko.
Schritt 5: Verwendungsnachweis einsenden
Sind sämtliche Arbeiten ausgeführt, weisen Sie über einen sogenannten Verwendungsnachweis nach, dass Sie den beantragten Zuschuss wie geplant genutzt haben. Damit das möglich ist, muss zuvor die Fachfirma oder der EEE den technischen Projektnachweis (TPN) anfertigen. Anschließend lässt sich der Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal übermitteln.
Schritt 6: Prüfen und Auszahlen der BAFA-Fördermittel
Das BAFA kontrolliert den Verwendungsnachweis sowie die eingereichten Belege (etwa Rechnungen). Fällt die Prüfung positiv aus, erstellt die Behörde den Festsetzungsbescheid. Diesen erhalten Sie dann auf dem Postweg. Außerdem überweist das BAFA die Fördermittel auf Ihr Bankkonto.
Ebenfalls wichtig: Für die Antragstellung beim BAFA benötigen Sie hierfür einen EEE:
- Arbeiten an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (ohne Heizung)
- Installation, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes
- fachliche Planung und Baubegleitung
- iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan)
Immobilieneigentümer, die einen BAFA-Zuschuss zur Heizungsoptimierung wünschen, brauchen keinen EEE. Sie können aber einen bei Bedarf hinzuziehen.
Fazit: BAFA-Förderung
Mit einer BAFA-Förderung lassen sich Kosten bei der Baufinanzierung sparen. Ziel dieser staatlichen Bauförderung ist es, Immobilien- und Grundstücksbesitzer zum energieeffizienten Sanieren zu motivieren. Dazu unterstützt das BAFA eine Reihe an Einzelmaßnahmen über attraktive Zuschüsse.
Damit Sie Ihre BAFA-Förderung vollständig ausschöpfen können, lohnt sich grundsätzlich auch eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater. Für die meisten Maßnahmen benötigen Sie ohnehin einen EEE. Des Weiteren gibt es beim BAFA keine Förderung mehr für einen Heizungstausch. Stattdessen unterstützt jetzt die KfW die Anschaffung von Anlagen zur Wärmeerzeugung, darunter solarthermische Systeme und Biomasseheizungen.
Häufig gestellte Fragen: BAFA-Förderung
Welche Maßnahmen können mit einer BAFA-Förderung finanziell unterstützt werden?
Welche Maßnahmen können mit einer BAFA-Förderung finanziell unterstützt werden?
Sie erhalten finanzielle Zuschüsse für energetische Sanierungen wie die Dämmung von Fassaden, Dächern und Fenstern sowie den Austausch oder die Modernisierung von Heizungsanlagen.



