Hero Image

BAFA-Förderung

Zur energetischen Sanierung von Immobilien hat das BAFA ein Förderprogramm aufgelegt. Über dieses können Sie für unterschiedliche Einzelmaßnahmen einen attraktiven Zuschuss erhalten.

Hüttig & Rompf
Hüttig & Rompf

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der BAFA-Förderung handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zur energetischen Sanierung von Gebäuden.
  • Die BAFA-Fördermittel werden für verschiedene Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vergeben.
  • Je nach Maßnahme und gewährter Boni beträgt der BAFA-Zuschuss zwischen 15 und maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Von einer BAFA-Förderung können unter anderem (private) Immobilienbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Unternehmen profitieren.

Was ist die BAFA-Förderung?

Über die BAFA-Förderung als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Sanierung von Immobilien. Voraussetzung dafür: Die geplante Maßnahme erhöht dauerhaft die Energieeffizienz des Gebäudes und schützt dadurch die Umwelt. Hausbesitzer bekommen ihre BAFA-Förderung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses. Diesen müssen sie - im Gegensatz zu einem Darlehen der KfW - nicht zurückzahlen.

BAFA-Förderung: Was wird bezuschusst?

Das BAFA fördert im Zuge der BEG eine Reihe an Einzelmaßnahmen (EM), die den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig reduzieren. Einen BAFA-Zuschuss können Sie insbesondere hierfür erhalten:

1

Bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle

  • Einbau einer Wärmedämmung
  • Erneuerung, Austausch und Ausbau von Außenwänden
  • Dachsanierung
  • Installation neuer Fenster
  • Montage spezieller außenliegender Sonnenschutzsysteme
2

Anlagentechnik (ohne Heizung)

  • Installation, Austausch und Optimierung von klima- und raumlufttechnischen Systemen
  • Einbau moderner elektronischer Geräte zur Steigerung der Energieeffizienz der technischen Anlagen im Haus
3

Bereich Wärmeerzeuger

  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Installation, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
4

Heizungsoptimierung

  • Erhöhen der Anlageneffizienz, etwa durch einen hydraulischen Abgleich
  • Vermindern der Staubemissionen von Biomasseheizungen, bspw. durch Einbau einer elektrostatischen Staubabscheidung
5

Fachliche Planung und Baubegleitung

Ein Teil der Kosten für die Fachplanung und bauliche Begleitung einer BAFA-Einzelmaßnahme kann ebenfalls förderfähig sein. Das gilt für diese Bereiche: 

  • Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (ohne Heizung)
  • Systeme zur Heiztechnik (ausschließlich bei Einbau, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • Heizungsoptimierung

Beachten Sie ferner: Den Kauf und Einbau einer neuen, klimaschonenden Heizung unterstützt das BAFA seit dem Jahr 2024 nicht mehr, dafür aber die KfW. Sie hat dazu eine entsprechende BEG-Förderung aufgelegt.

BAFA-Zuschuss: Wie hoch ist er?

Die Höhe des BAFA-Fördergelds berechnet sich anhand der förderfähigen Kosten. Deren Höchstgrenze liegt für Wohngebäude üblicherweise bei 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem Bonus lassen sich die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro erhöhen (gilt nicht für den Bereich Wärmeerzeuger).

Für eine Fachplanung und Baubegleitung sind die förderfähigen Kosten auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beschränkt. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten betragen die förderfähigen Kosten höchstens 2.000 Euro je Wohneinheit bzw. insgesamt 20.000 Euro. Weiterhin setzt sich der gewährte Zuschuss aus einem Grundfördersatz und ggf. mehrerer Boni zusammen. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Prozent der förderfähigen Kosten das BAFA bezuschusst:

Höhe des BAFA-Zuschusses nach Einzelmaßnahme

 Einzelmaßnahme 
BAFA-Fördersatz
Arbeiten an der Gebäudehülle
 15 bis 20 %
Anlagentechnik (ohne Heizung)
 15 bis 20 %
Bereich Wärmeerzeuger: Installation, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes 
30 bis 70 % (Obergrenze) 
Bereich Wärmeerzeuger: Anschluss an ein Gebäudenetz 
30 bis 70 % (Obergrenze) 
Heizungsoptimierung: Verbesserung der Anlageneffizienz 
15 bis 20 % 
Heizungsoptimierung: Abgasreduzierung von Biomasseheizungen
50 % 
Fachliche Planung und Baubegleitung für alle Einzelmaßnahmen
50 % 

Berücksichtigen Sie: Die BAFA-Förderung ist generell auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Sie müssen also mindestens 30 Prozent der Ausgaben für die Einzelmaßnahme selbst tragen.

Wer erhält BAFA-Fördergelder?

Für einen BAFA-Zuschuss sind unter anderem antragsberechtigt:

  • (private) Immobilienbesitzer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen

Sind Sie selbst kein Eigentümer der Immobilie, können Sie nur dann einen Antrag auf eine Förderung des BAFA stellen, wenn ebenso der Hauseigentümer antragsberechtigt ist. Letzterer muss zudem vor der Beantragung über das Vorhaben und die maximale Förderhöhe in Kenntnis gesetzt werden.

BAFA-Beratung: Was bringt die Energieberatung?

Um eine BAFA-Förderung bekommen zu können, ist häufig eine Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) notwendig. Dieser bestimmt insbesondere das energetische Einsparpotenzial, das sich mit der jeweiligen Maßnahme erzielen lässt. Hat der EEE den Sanierungsbedarf der Immobilie ermittelt, kann er einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) anfertigen. Für diesen erhalten Sie unter gewissen Bedingungen einen Bonus über 5 Prozent für bestimmte Einzelmaßnahmen. Das gilt für folgende Förderbereiche des BAFA: 

  • Bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (ohne Heizung)
  • Steigerung der Anlageneffizienz

Ein EEE berät zu allen relevanten Fördergeldern. Beauftragen Sie einen solchen Spezialisten, ist außerdem gewährleistet, dass bei der Bauplanung und -begleitung sowie der Energieberatung alle Qualitätsvorgaben erfüllt werden. Auf diese Weise kann der EEE sicherstellen, dass Sie die beantragte staatliche Bauförderung später auch tatsächlich bekommen. Geeignete Fachleute finden Sie über die offizielle Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur).

BAFA-Förderung Antrag: Darauf müssen Sie achten

Der BAFA-Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden. Dabei gilt es zu beachten: Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BAFA-Förderung ist es zwingend notwendig, einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen. In einem solchen Fall muss die zugelassene Energieberatung vor der Antragstellung beauftragt werden. 

Ablauf Antragstellung BAFA-Förderung

Die Beantragung Ihres BAFA-Zuschusses können Sie in 6 Schritten erledigen:

1

Schritt 1: Angebote einholen

Zur Umsetzung der geplanten Arbeiten lassen Sie sich als Erstes ein Angebot von einem Fachbetrieb unterbreiten. Für bestimmte Einzelmaßnahmen brauchen Sie zudem einen EEE. Beachten Sie, dass spätestens bis zur Beantragung der BAFA-Fördergelder ein spezieller Leistungs- und Lieferungsvertrag einzureichen ist.

2

Schritt 2: Technische Projektbeschreibung anfertigen lassen

Der Fachbetrieb oder der EEE erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. die TPB-ID. Letztere brauchen Sie für Ihren Antrag beim BAFA und ist höchstens 2 Monate gültig. Bei Bedarf können Sie zu diesem Zeitpunkt auch die Anfertigung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) veranlassen.

3

Schritt 3: BAFA-Förderung beantragen

Lesen Sie vor der Beantragung die Unterlage „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ bitte gründlich durch. Danach melden Sie sich in Ihrem Benutzerkonto im BAFA-Portal an, starten einen neuen Antrag und füllen das Formular vollständig aus. Dieses senden Sie dann online ein.

4

Schritt 4: Maßnahme durchführen

Ergibt die Prüfung des Antrags einen Förderanspruch, ermittelt das BAFA als Nächstes die Höhe des Zuschusses. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit allen wichtigen Informationen zu Ihren bewilligten BAFA-Fördermitteln. Danach kann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden. Möchten Sie bereits nach der Beantragung, aber noch vor der Zusendung des Bescheids mit den Arbeiten starten, dürfen Sie das ebenfalls tun - allerdings auf ihr eigenes finanzielles Risiko.

5

Schritt 5: Verwendungsnachweis einsenden

Sind sämtliche Arbeiten ausgeführt, weisen Sie über einen sogenannten Verwendungsnachweis nach, dass Sie den beantragten Zuschuss wie geplant genutzt haben. Damit das möglich ist, muss zuvor die Fachfirma oder der EEE den technischen Projektnachweis (TPN) anfertigen. Anschließend lässt sich der Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal übermitteln.

6

Schritt 6: Prüfen und Auszahlen der BAFA-Fördermittel

Das BAFA kontrolliert den Verwendungsnachweis sowie die eingereichten Belege (etwa Rechnungen). Fällt die Prüfung positiv aus, erstellt die Behörde den Festsetzungsbescheid. Diesen erhalten Sie dann auf dem Postweg. Außerdem überweist das BAFA die Fördermittel auf Ihr Bankkonto.

Ebenfalls wichtig: Für die Antragstellung beim BAFA benötigen Sie hierfür einen EEE:

  • Arbeiten an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (ohne Heizung)
  • Installation, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • fachliche Planung und Baubegleitung
  • iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan)

Immobilieneigentümer, die einen BAFA-Zuschuss zur Heizungsoptimierung wünschen, brauchen keinen EEE. Sie können aber einen bei Bedarf hinzuziehen.

Fazit: BAFA-Förderung

Mit einer BAFA-Förderung lassen sich Kosten bei der Baufinanzierung sparen. Ziel dieser staatlichen Bauförderung ist es, Immobilien- und Grundstücksbesitzer zum energieeffizienten Sanieren zu motivieren. Dazu unterstützt das BAFA eine Reihe an Einzelmaßnahmen über attraktive Zuschüsse.

Damit Sie Ihre BAFA-Förderung vollständig ausschöpfen können, lohnt sich grundsätzlich auch eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater. Für die meisten Maßnahmen benötigen Sie ohnehin einen EEE. Des Weiteren gibt es beim BAFA keine Förderung mehr für einen Heizungstausch. Stattdessen unterstützt jetzt die KfW die Anschaffung von Anlagen zur Wärmeerzeugung, darunter solarthermische Systeme und Biomasseheizungen.

Häufig gestellte Fragen: BAFA-Förderung

Welche Maßnahmen können mit einer BAFA-Förderung finanziell unterstützt werden?

Sie erhalten finanzielle Zuschüsse für energetische Sanierungen wie die Dämmung von Fassaden, Dächern und Fenstern sowie den Austausch oder die Modernisierung von Heizungsanlagen.

Wie und wann beantrage ich eine BAFA-Förderung für mein Sanierungsvorhaben?

Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden, wobei bestimmte technische Voraussetzungen einzuhalten sind, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für eine BAFA-Förderung erfüllt sein?

Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt und den festgelegten technischen Mindeststandards entsprechen, die zur Sicherung der Förderfähigkeit eingehalten werden müssen.
Kontakt

Wir sind persönlich für Sie da.

Telefon

Rufen Sie uns kostenlos an. Täglich zwischen 9-19 Uhr: 0800 7244064

E-Mail

Schreiben Sie uns gern an. Egal welches Anliegen Sie haben: Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung: E-Mail schreiben

Bilthouse Gruppe

Hüttig & Rompf GmbH ist Teil der Bilthouse Gruppe.

Weitere Informationen

Bauförderung

Bauförderung

Baufinanzierungsrechner

Baufinanzierungsrechner

Aktuelle Bauzinsen 2025

Aktuelle Bauzinsen 2025