23. Januar 2019 Baufinanzierung Benjamin Papo

Was sich 2019 für Bauherren und Immobilienkäufer ändert

Ein Vorsatz zum Jahresstart: Endlich den Traum vom Eigenheim erfüllen. Die Voraussetzungen dafür stehen 2019 gut. Denn niedrige Bauzinsen, eine neue Förderung und Gesetzesanpassungen bringen Bauherren und Immobilienkäufern so manchen Vorteil. Welche das sind – ein Überblick.

Beste Voraussetzung: Bauzinsen auch 2019 sehr niedrig

Niedrige Zinsen machten 2018 schon zum idealen Jahr für angehende Immobilienbesitzer. Und wie sieht die Zukunft aus? Weiter positiv. „Die Zinsen in Deutschland sind nach wie vor niedrig. Immobilienkäufer und Bauherren haben dadurch sehr gute Voraussetzungen für eine Baufinanzierung“, erklärt Hüttig & Rompf-Vorstand Ditmar Rompf.

Baukindergeld – Startschuss für die Auszahlungen

Mit der Familie in die eigenen vier Wände: Das ist der Traum vieler Deutschen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt diesen Wunsch seit letztem Jahr mit dem Baukindergeld. Familien, die sich 2018 ein Haus gekauft oder gebaut haben, könnten schon im Frühjahr 2019 die Kassen klingeln hören. Die KfW plant, dass ab Ende März Nachweise für den Antrag auf Baukindergeld elektronisch eingereicht werden können. Damit rücken die ersten Auszahlungen also in greifbare Nähe. Im Idealfall winken mit der neuen Förderung 1.200 Euro pro Kind im Jahr. Entsprechend begehrt ist der Zuschuss: Fast 50.000 Anträge stellten Familien bisher. Wie viel das Baukindergeld Familien bringt, hat Hüttig & Rompf-Filialleiter und Baufinanzierungsberater Tim Hybl durchgerechnet.

Wer übernimmt die Maklerkosten?

Wer einen Immobilienmakler beauftragt, soll ihn auch bezahlen. Dieses sogenannte „Bestellerprinzip“ gilt bereits für die Vermietung von Wohnungen. Nun könnte auch der Verkauf von Immobilien auf diese Weise geregelt werden. Mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Neues Jahr, neue Grundsteuer

Paukenschlag letzten April: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Hintergrund der Entscheidung waren die veralteten Einheitswerte der Grundstücke, die sich im Westen Deutschlands seit 1964 nicht mehr geändert hatten. In den neuen Bundesländern gar seit 1935. Bis Ende 2019 muss nun ein neues Gesetz her. Wie eine neue Grundsteuer-Regelung aussehen können, ist noch nicht klar.

Ein mögliches Berechnungsmodell stellte das Bundesfinanzministerium Ende Dezember vor. Demnach würde die Grundsteuer auf Basis des tatsächlichen Wertes einer Immobilie ermittelt. Wichtige Eckpunkte für die Berechnung wären dann Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.

Energieausweiswerte bald schon in Immobilienanzeigen?

Wie ist der Energiestandard meines zukünftigen Eigenheims? Das sollen Käufer jetzt schon in der Immobilienanzeige erkennen können. So sieht es ein neues Gesetz vor. Energieausweiswerte müssen dann künftig bereits in den Ausschreibungen angegeben werden. Anfang des Jahres soll vor dem Bundeskabinett über die neue Regelung abgestimmt werden. Spricht sich die Mehrheit dafür aus, könnte das Gesetz Mitte des Jahres in Kraft treten – und Immobilienanzeigen damit transparenter werden.

2019 wird also ein spannendes Jahr für Bauherren, Immobilienkäufer und -besitzer. Wir wünschen Ihnen einen guten Start.

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