22. Juli 2021

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer gehört neben den Notar- und Grundbuchkosten sowie der Maklercourtage zu den Nebenkosten eines Grundstücks-/Immobilienerwerbs. Sie wird in der Regel auf den Gesamtkaufpreis der Immobilie (Grundstück und Gebäude) fällig. Nur wenn es sich beim Kauf eines Grundstücks und dem Bau der Immobilie um zwei getrennte Rechtsvorgänge handelt, ist die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis zu zahlen. Grunderwerbsteuer wird auch beim Kauf einer Eigentumswohnung oder beim Kauf eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück fällig. Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Sie beträgt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises und ist vom Käufer zu zahlen. Bestimmte Erwerbsvorgänge sind von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit, z.B. der Erwerb eines Grundstücks, das den Wert von 2.500 € nicht übersteigt, der Erwerb durch Ehegatten oder durch Verwandte in gerader Linie und der Erwerb durch Erbschaft.

  • Grundstückserwerb zwischen Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern,
  • der Erwerb eines Grundstückes durch in gerader Linie Verwandte des Veräußerers,
  • der Schenkung oder Vererbung der Immobilie,
  • der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Wert liegt unter 2.500,00 €),
  • bei bestimmten betrieblichen Umstrukturierungen, wenn die Beteiligungsverhältnisse sich mittelbar nicht ändern.

Grunderwerbsteuer 2021 der Bundesländer

Bundesland Steuersatz Steuer* seit 
Sachsen 3,5 % 10.500 € -
Bayern 3,5 % 10.500 € -
Hamburg 4,5 % 13.500 € 2009
Baden-Württemberg 5,0 % 15.000 € 2011
Bremen 5,0 % 15.000 € 2014
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 18.000 € 2019
Niedersachsen 5,0 % 15.000 € 2014
Rheinland-Pfalz 5,0 % 15.000 € 2012
Sachsen-Anhalt 5,0 % 15.000 € 2012
Berlin 6,0 % 18.000 € 2014
Hessen 6,0 % 18.000 € 2014
Brandenburg 6,5 % 19.500 € 2015
Nordrhein-Westfalen  6,5 % 19.500 € 2015
Saarland 6,5 % 19.500 € 2015
Schleswig-Holstein 6,5 % 19.500 € 2014
Thüringen 6,5 % 19.500 € 2017

*bei 300.000 € Kaufpreis

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