Grundbucheinsicht
Wie kann ich das Grundbuch einsehen?
Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, in welchem die wichtigsten Informationen zu einer Immobilie und ihrer Eigentümerschaft erfasst sind. Geführt wird ein Grundbuch vom zuständigen Grundbuchamt, weshalb eine Einsicht explizit beantragt werden muss. Die Abschrift, die bei dieser Einsicht ausgehändigt wird, nennt sich Grundbuchauszug.
Um eine Grundbucheinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse beziehungsweise ein uneingeschränkt berechtigtes Interesse vorliegen. Der Umfang des Einsichtsrechts wird danach ausgerichtet, worin das berechtigte Interesse für die Grundbucheinsicht liegt. So steht beispielsweise der Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchblattes, sodass keine weitere Einsichtsberechtigung für die Ermittlung des Eigentümers notwendig ist - vorausgesetzt es liegt kein uneingeschränkt berechtigtes Interesse vor.
Uneingeschränkt berechtigtes Interesse | Berechtigte Interesse |
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Die Grundbucheinsicht erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt. Hierbei kann die Einsicht entweder schriftlich beantragt werden, sodass der Grundbuchauszug postalisch zugesandt wird, oder die Einsicht erfolgt persönlich vor Ort bei Vorzeigen des Personalausweises. Je nach Begründung des berechtigten Interesses sind zusätzliche Dokumente zum Nachweis erforderlich.