Disagio
Weshalb wird ein Disagio angewendet?
Die Vereinbarung eines Disagios bewirkt, dass über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominalzinssatz gezahlt werden muss. Ein Teil der anfallenden Kreditkosten kann dadurch schon zu Beginn an die Bank gezahlt werden. Da mit einem Disagio bereits ein Großteil der eigentlichen Zinsen beglichen wurde, bewirkt es somit, dass die Zinszahlungen während der Laufzeit des Kredites geringer ausfallen. Insgesamt fällt so die Höhe der Kreditrate, also der Tilgungsanteil + Zinsanteil, niedriger aus.
Das sind die Vor- und Nachteile eines Disagios:
Vorteile:
- Mögliche Steuervorteile
- Höhere Renditen beim Kauf von Wertpapieren und Anleihen
- Für zu zahlende Raten besteht ein geringer Nominalzinssatz
Nachteile:
- Der vorgenommene Abzug muss praktisch unmittelbar gezahlt werden
- Der Effektivzins ist häufig höher als bei Krediten ohne Disagio
Wann wird ein Disagio angewendet?
Zum einen kann von einem Disagio profitiert werden, wenn der Darlehensnehmer nicht sicher ist, ob sein Einkommen in Zukunft ausreicht, um die Rate mit einem höheren Zinsanteil ausgleichen zu können. Zum anderen kommt das Disagio infrage, wenn der Kreditnehmer in einem Jahr besonders hohe Einkünfte hat. Wird in diesem Jahr das Darlehen mit Disagio vereinbart, kann die Zinsvorauszahlung oft steuerlich geltend gemacht werden.
Die Vereinbarung eines Disagios ist in der Regel dann besonders sinnvoll, wenn der Betrag steuerlich abgesetzt werden kann. Dies ist bei Immobilienkrediten nur dann der Fall, wenn die Immobilie fremdvermietet oder gewerblich genutzt wird. Bei eigengenutzten Immobilien gibt es seit 1996 durch das Disagio keinen Steuervorteil mehr. Für Selbstnutzer hat das Disagio somit keinerlei steuerliche Auswirkungen.
Disagio - wie wird es berechnet?
Darlehensbetrag | 200.000 € |
Disagio | 5 % |
Auszahlungsbetrag | 190.000 € (= 200.000 abzgl. 5 %) |
Sollte der Darlehensnehmer im obigen Beispiel jedoch trotz Disagios einen Auszahlungsbetrag von 200.000 € benötigen, so muss er einen entsprechend höheren Darlehensbetrag beantragen:
Darlehensbetrag | 210.526 € |
Disagio | 5 % |
Auszahlungsbetrag | 200.000 € (= 210.526 abzgl. 5 %) |
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei einem Disagio
Die Rückzahlung des Disagios
Wenn es zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung kommt, sind in Bezug auf die anteilige Rückzahlung des Disagios an den Kreditnehmer zwei Sachverhalte zu unterscheiden.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung gelten diese Sachverhalte für die Rückzahlung des Disagios:
- Der Kreditnehmer hat in folgendem Fall einen Anspruch auf eine anteilige Rückzahlung des Disagios: Die Darlehenslaufzeit ist auf über zehn Jahre ausgelegt und der Kreditnehmer macht vom Kündigungsrecht zum Ende des zehnten Jahres Gebrauch.
- Ist der Darlehensnehmer den Pflichten aus dem Vertrag nicht nachgekommen, besteht kein Anspruch, da die Bank den Kredit einseitig fällig stellt.
Was ist der Unterschied zwischen dem Disagio und einem Agio?
Darlehensbetrag | 200.000 € |
Disagio | 5 % |
Auszahlungsbetrag | 190.000 € (= 200.000 abzgl. 5 %) |
Sollte der Darlehensnehmer im obigen Beispiel jedoch trotz Disagios einen Auszahlungsbetrag von 200.000 € benötigen, so muss er einen entsprechend höheren Darlehensbetrag beantragen:
Darlehensbetrag | 210.526 € |
Disagio | 5 % |
Auszahlungsbetrag | 200.000 € (= 210.526 abzgl. 5 %) Übersicht |