Energieeffizientes Bauen lohnt sich nicht nur fürs Klima, sondern seit Einführung der BAFA-Förderung und KfW-Förderung auch für Ihr Portemonnaie. Mit vielen energieeffizienten baulichen Maßnahmen sorgen sie für ein zukunftssicheres Zuhause, im Optimalfall sogar für Unabhängigkeit von Öl und Gas. Dieser Aufwand wird seit 2021 besonders belohnt – ganz egal, ob es sich dabei um einen Neubau oder eine Sanierungsmaßnahme handelt. Erfahren Sie jetzt, was genau gefördert wird und wie Sie die BAFA-Förderung beantragen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Sanierungen von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit zum Klimaschutz beitragen. Wir geben hier einen Überblick zu den einzelnen Fördermaßnahmen.
Wer eine Förderung für sein energieeffizientes Eigenheim beantragen möchte, denkt wahrscheinlich in erster Linie an die vergünstigten Kredite der KfW-Bank. Doch auch von anderer staatlicher Seite kann finanzielle Unterstützung angefordert werden: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Einzelmaßnahmen, die ein Gebäude energieeffizienter machen. Die BAFA-Förderung wurde Mitte 2021 eingeführt und bündelt seitdem zahlreiche Förderprogramme des Bundes. Grob gesagt übernimmt das BAFA die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen und die KfW die restlichen Kredit- und Zuschussvarianten der Förderungen. Die Bündelung vereinfacht die Antragstellung immens, da nun nur noch ein Antrag ausreichen soll.
Das Geld der Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Damit Sie die Förderung jedoch erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Ziel der Förderung durch den Staat ist der Wandel hin zur Energieversorgung mit erneuerbaren Energien und weg von fossilen Energieträgern wie Öl oder Erdgas. Dieses Vorhaben kann nur erreicht werden, wenn auch der private Hausbau mitzieht. Um die Grundstücks- und Immobilienbesitzer zu motivieren, wurde daher 2021 die BAFA-Förderung eingeführt.
Das BAFA ist der richtige Ansprechpartner, wenn Eigenheimbesitzer einen Zuschuss für eine Sanierung im Bestand für eine bestimmte Maßnahme beantragen wollen. Diese Maßnahme muss die Effizienz des Gebäudes steigern. Diese Maßnahmen werden im Programmteil „Einzelmaßnahmen EM“ der BEG aufgeführt. Im Einzelnen sind das:
Zudem können über BAFA die Fachplanung und die Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten gefördert werden.
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten bei der BAFA-Förderung liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Der BAFA-Zuschuss gliedert sich folgendermaßen:
Maßnahme | Prozentuale Übernahme der Kosten/ BAFA-Fördersatz | |
Gebäudehüllen |
| 20 % |
Anlagentechnik |
| 20 % |
Heizungsanlagen |
| Stopp der Förderung zum 15.08.2022 |
| Stopp der Förderung zum 15.08.2022 | |
| 25 % | |
| 35 % bis 40 % | |
| 35 % | |
| 20 % | |
Biomasseanlage | 20 % | |
Fachplanung und Baubegleitung |
| 50 % |
Update im August 2022: Ab der zweiten Jahreshälfte 2022 gibt es für den Austausch einer Gas- oder Ölheizung durch eine erneuerbare Energieversorgung einen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 %. Zusätzlich wurden die Fördersätze angepasst und teilweise gesenkt. Die aktuellen Zahlen finden Sie in der Tabelle. Grund für die Änderungen ist die Bestrebung, mehr Antragstellern eine Bewilligung der Förderung zu ermöglichen. So erhält jeder einzelne zwar weniger Zuschuss, aber in Summe können mehr Antragsteller einer Förderung erhalten. Dazu werden finanzielle Mittel aus staatlichen Fonds losgelöst.
Auslöser der erneuten Änderung ist vor allem der Angriffskrieg auf die Ukraine. Um mehr Unabhängigkeit von der russischen Energieversorgung zu erreichen, unterstützt der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien noch mehr als bisher.
Für alle drei Einzelmaßnahmen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren möglich.
Für eine BAFA Förderung im Rahmen der BEG sind folgende Personen und Gruppen berechtigt:
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren, die Leistungen im Auftrag eines Dritten erbringen.
Der BAFA-Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden. Dabei gilt es zu beachten: Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BAFA-Förderung ist es zwingend notwendig, einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen. In einem solchen Fall muss die zugelassene Energieberatung vor der Antragstellung beauftragt werden. Mit der Sanierung darf erst gestartet werden, wenn die Bestätigung der BAFA vorliegt. Das Projekt darf vorher aber bereits eingehend geplant werden und auch Handwerker-Angebote dürfen eingeholt werden.
So läuft die Antragstellung ab:
Sobald der Zuschuss bewilligt wurde, haben Sie in einem Zeitraum von 24 Monaten Zeit, die entsprechende bauliche Maßnahme umzusetzen.
Möchten Sie die Antragsstellung lieber von Experten durchführen lassen, können Sie eine Vollmacht dazu ausstellen. Infolgedessen kann der Antrag beispielsweise von Handwerkern oder einem Energieeffizienzexperten gestellt werden.
Eine professionelle Beratung von Energieeffizienz-Experten ist wichtig, um die Fördermittel voll ausschöpfen zu können. Die Kosten der Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % von der BAFA bezuschusst. Zwar müssen Sie für die Beratung durch einen zertifizierten Energieberater eine Gebühr zahlen, allerdings wird ein Teil davon direkt von dem Zuschuss getilgt. Darüber hinaus kann der Energieberater detailliert den energetischen Zustand der Immobilie erfassen und mögliche Sanierungspotenziale identifizieren. Außerdem kann er Sie gezielt zu passenden Fördermitteln beraten, sodass Sie alle Möglichkeiten der Bezuschussung ausnutzen können.
Beide Begriffe werden zwar häufig gebraucht, es gibt sie in dem Sinne aber eigentlich nicht. Das BAFA Effizienzhaus heißt korrekterweise BEG Effizienzhaus und mit dem BAFA Hausbau sind die Einzel-Sanierungsmaßnahmen unter BAFA und BEG gemeint. Für die BEG-Förderung gilt es seit Mitte 2021 geänderte Voraussetzungen und Förderbestimmungen zu beachten.
Mit der BAFA-Förderung können Sie Kosten bei der Baufinanzierung sparen. Ziel dieser staatlichen Bauförderung ist es, Immobilien- und Grundstücksbesitzer zum energieeffizienten Bauen oder Sanieren zu motivieren. Seit 2021 ist die Beantragung der Zuschüsse deutlich einfacher durch das Zusammenlegen verschiedener Fördermittel. Besonders der Wechsel von einer Energieversorgung mit fossilen Energieträgern zu erneuerbaren Energien lohnt sich. Hier können Sie sich über besonders hohe Zuschüsse freuen. Grundsätzlich lohnt sich eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater, um die BAFA-Förderung vollständig nutzen zu können.