30. Januar 2018 Baufinanzierung

Forward-Darlehen schon heute sichern?

Sie möchten sich günstige Zinsraten für Ihre Anschlussfinanzierung sichern? Dann ist das Forward-Darlehen eine gute Lösung für Sie. Dabei handelt es sich um eine vorzeitige Verlängerung Ihres Baukredits.

Mit einem Forward-Darlehen vereinbaren Sie schon frühzeitig einen bestimmten Zinssatz für die Zeit nachdem die Zinsbindung abgelaufen ist. So bleibt Ihre Immobilienfinanzierung davon unberührt, wenn es Schwankungen an den Zins- und Kreditmärkten gibt.

Besonders geeignet ist ein Forward-Darlehen natürlich in Zeiten niedriger Zinssätze. Diese günstigen Konditionen können Sie sich nämlich so auch für die Zukunft sichern. Voraussetzung für ein Forward-Darlehen: Sie müssen bereits einen laufenden Kreditvertrag abgeschlossen haben, dessen Zinsbindung in den folgenden Monaten beziehungsweise Jahren ausläuft. Ist das der Fall, können Sie sich ein Forward-Darlehen für Ihre Baufinanzierung sichern. Wenn Sie sich für ein Forward-Darlehen entscheiden, legen Sie die Konditionen für den Zinssatz und die Tilgungsrate Ihres Kreditvertrags fest. Nach Ablauf der Zinsbindung tritt diese Vereinbarung in Kraft.

Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet dem Kreditnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf des laufenden Vertrags ein Angebot zur Kreditverlängerung vorzulegen. Das ist allerdings nur der Fall, wenn noch eine Restschuld besteht. Aktuell können sich Kreditnehmer über sehr gute Bedingungen an den Zins- und Kreditmärkten freuen. Denn die Zinsen befinden sich auf einem historisch niedrigen Stand. Es lohnt sich daher, wenn Sie sich bereits deutlich vor dem Ablauf der Zinsbindung nach einem Forward-Darlehen erkundigen. So sichern Sie sich einen niedrigen Zinssatz für die notwendige Anschlussfinanzierung.

Normalerweise beträgt die Zinsbindung für ein Darlehen zur Baufinanzierung fünf bis 15 Jahre. Bei Kreditverträgen mit einer Zinsbindung von 15 Jahren haben Sie zudem ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht. Zehn Jahre nach der Vollauszahlung können Sie dieses in Anspruch nehmen. Beachten Sie dabei, dass diese Frist aber erst nach der vollen Auszahlung Ihres Darlehens beginnt und dann noch eine sechsmonatige Kündigungsfrist erforderlich ist.

In der Regel bieten Banken ab drei Jahren vor Ablauf des Kreditvertrags ein Forward-Darlehen an. Vereinzelt orientieren sich einige Banken auch an einer Frist von 48 Monaten. Sollten Sie diese Angebote in Anspruch nehmen, werden aber Forward-Aufschläge fällig, die Ihre Kreditkosten erhöhen. Bei verschiedenen Banken fallen diese Aufschläge allerdings anders aus. Ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter lohnt sich also. Denn Sie müssen sich nicht auf Ihr bisheriges Kreditinstitut beschränken. Es steht Ihnen selbstverständlich frei auch zu einer anderen Bank zu wechseln, die Ihnen bessere Konditionen bietet.

Das hat sogar noch einen Vorteil: Bei einem Wechsel des Kreditinstituts wird Ihre Immobilie neu bewertet. Da Sie zu diesem Zeitpunkt bereits einen Teil Ihres Darlehens getilgt haben, bekommen Sie bessere Zinsraten und können Ihre Kreditkosten weiter senken. In unregelmäßigen Abständen gibt es immer wieder spezielle Sonderangebote für Forward- Darlehen von einigen Kreditinstituten. Im besten Fall können Sie so eine Frist von sechs bis zwölf Monaten vereinbaren, in der keine Zinsaufschläge fällig werden. Eine kompetente Beratung eines Finanzierungsexperten hilft Ihnen dabei die beste Wahl zwischen den verschiedenen Angeboten zu treffen.

Informationen zur Anschlussfinanzierung finden Sie im verlinkten Artikel.

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