4. Januar 2023

Arbeitgeberdarlehen

Was ist ein Arbeitgeberdarlehen?

Ein Arbeitgeberdarlehen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter. Bittet der Arbeitnehmer seinen Chef um ein solches Darlehen, ist dieser also nicht verpflichtet, es zu gewähren. Tut er es doch, erfolgt die Leistung in einer Geldzahlung. Meist werden bei dem Arbeitgeberdarlehen günstigere Zinskonditionen eingeräumt als bei einem vergleichbaren Bankdarlehen. 

Welche gesetzlichen Regelungen bestehen bei einem Arbeitgeberdarlehen?

Eine rechtliche Grundlage für das Arbeitgeberdarlehen gibt es nicht. Ersatzweise können die Vorschriften des § 491 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zum Verbraucherdarlehensvertrag angewandt werden. Hier werden die formalen Kriterien und das Widerspruchsrecht festgelegt. Die Vorschriften des Paragrafen kommen dann zum Tragen, wenn die Darlehenssumme den Betrag von 200 Euro überschreitet und für die Rückzahlung mindestens ein Zeitraum von drei Monaten gewährt wird. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer für das Arbeitgeberdarlehen einen Zinssatz, der mindestens dem marktüblichen Niveau entspricht, findet § 491 BGB allerdings keine Anwendung. 

Was muss der Arbeitgeber beachten? 

Gewährt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Darlehen, muss er den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Dieser besagt, dass er andere Mitarbeiter hinsichtlich der Konditionen nicht benachteiligen darf. Zudem muss der Arbeitgeber eventuelle Zinserträge als Betriebseinnahmen versteuern. 

Zu beachten ist zudem, dass Zinsen innerhalb des Vertrages ausdrücklich vereinbart werden müssen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitgeberdarlehen nur mit Zinsen vergeben möchte. Enthält der Vertrag zum Arbeitgeberdarlehen keine Verzinsung, muss das Darlehen zinslos zurückgezahlt werden. 

Was sind Vor- und Nachteile des Arbeitgeberdarlehens?

Das Arbeitgeberdarlehen hat sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer verschiedene Vor- und Nachteile. Ein Vorzug für den Arbeitgeber ist, dass dieser das Darlehen als Belohnungsinstrument für verdiente Mitarbeiter einsetzen und diese langfristig an das Unternehmen binden kann. Es kann somit auch als eine Art Vertrauensbeweis gewertet werden, sodass der Arbeitnehmer von einer gesicherten Weiterbeschäftigung profitiert. Zudem ist ein Arbeitgeberdarlehen günstiger als die Zahlung einer Lohn- oder Gehaltserhöhung, da für das Darlehen keine Sozialabgaben fällig sind. 

Weitere Vorteile eines Arbeitgeberdarlehens sind:

  • Für das Darlehen ist keine Lohnsteuer zu zahlen
  • Es werden oftmals niedrigere als die marktüblichen Zinsen vereinbart
  • Eine mögliche Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen
  • Der Erwerb von Wohneigentum wird unterstützt
  • Erhebliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile

Nachteilig für den Mitarbeiter kann es sein, dass er sich in finanzielle Abhängigkeit zu seinem Arbeitgeber begibt – so lange, bis er das Darlehen zurückgezahlt hat. Möchte der Mitarbeiter das Unternehmen vorher verlassen, kann der Arbeitgeber eine sofortige Rückzahlung verlangen.  

Weitere Risiken für den Arbeitnehmer sind:

  • Meist ist der Tilgungssatz höher als bei Bankkrediten
  • Es besteht eine vertraglich geregelte starke Bindung an den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber wiederum trägt das finanzielle Risiko, dass der Mitarbeiter das Darlehen nicht tilgen kann, beispielsweise bei einem vorzeitigen Verlassen des Unternehmens und eintretender Arbeitslosigkeit. 

Nachteile für den Arbeitgeber sind:

  • Das Arbeitgeberdarlehen kann als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten, wenn Fehler in der Vertragsgestaltung entstehen
  • Der Arbeitgeber hat keine stärkere Rechtsposition als andere Gläubiger und kann bei einer Privatinsolvenz des Arbeitnehmers das Geld nicht mehr eintreiben

Wie wird das Arbeitgeberdarlehen aus- und zurückgezahlt?

Das Arbeitgeberdarlehen wird getrennt vom Arbeitslohn an den Arbeitnehmer überwiesen. Der Darlehensvertrag regelt hierbei die jeweiligen Zahlungsmodalitäten. 

Die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens erfolgt zumeist in Raten. Diese werden ebenso im Vertrag festgehalten. Ein Tilgungsplan zeigt auf, welche Beiträge und Zinsen monatlich abzubezahlen sind. Oftmals kann der Ausgleich in Form eines Lohnabzugs geschehen. Dementsprechend zahlt dann der Arbeitgeber einfach einen niedrigeren Nettolohn aus. 

Was geschieht mit dem Arbeitgeberdarlehen im Falle einer Kündigung? 

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, bevor eine vollständige Tilgung des Arbeitgeberdarlehens stattfinden konnte, kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. 

Bei einer Kündigung sind folgende Szenarien möglich:

  • Das Arbeitgeberdarlehen wird auf eine Abfindung addiert
  • Das Darlehen läuft mit dem vereinbarten Tilgungsplan weiter
  • Es wird von noch ausstehenden Bonus- und Gehaltszahlungen abgezogen
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