16. Februar 2022 Trends Benjamin Papo

Smart Meter – was kann der intelligente Stromzähler?

Der analoge Stromzähler hat ausgedient. Bis 2032 sollen Haushalte flächendeckend mit einem digitalen Stromzähler ausgerüstet werden – so will es das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Für manche ist sogar ein intelligenter Stromzähler bzw. ein intelligentes Messsystem vorgeschrieben – der sogenannte Smart Meter. Was ist der Unterschied? Und wer bekommt den Smart Meter?

Smart Meter – was ist das? 
Um den Stromverbrauch zu messen, können grundsätzlich drei Systeme zum Einsatz kommen: 

  • Analoger Stromzähler 
  • Digitaler Stromzähler 
  • Smart Meter 

Der analoge Stromzähler ist das seit Jahren bekannte System. Hier lässt ein Magnetfeld eine Scheibe rotieren, die wiederum das Zählwerk in Gang setzt. Der Zählerstand wird üblicherweise einmal im Jahr durch den Messstellenbetreiber ermittelt. Die Tage des analogen Zählers sind jedoch gezählt – er soll im Zuge der angestrebten Klimaneutralität Deutschlands dem digitalen Stromzähler weichen. 

Der digitale Stromzähler soll bis zum Jahr 2032 den analogen Zähler ersetzt haben – der Austausch ist bereits im Gange, es wird vom sogenannten Smart Meter Rollout gesprochen. Der digitale Stromzähler kommt komplett ohne bewegliche Teile und komplizierte Mechaniken aus, seine Anzeige ist digital. Trotzdem muss der digitale Stromzähler vom Betreiber abgelesen werden – der Zähler kann nicht mit dem Betreiber kommunizieren. 

Das wiederum kann der Smart Meter. Er ist im Grunde ein digitaler Stromzähler, der mit dem Messstellenbetreiber bzw. dem Energieversorger Daten austauschen kann. Das erfolgt über ein Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway, das an das Internet angeschlossen ist. Standardmäßig werden die Daten alle 15 Minuten erfasst und übermittelt. Ein digitaler Stromzähler kann also durch das Nachrüsten des Smart Meter Gateway zum Smart Meter werden. 

Smart Meter Stromzähler – für wen ist er verpflichtend? 
Ein Smart Meter, auch intelligenter Stromzähler oder intelligentes Messsystem genannt, ist für all diejenigen verpflichtend, die mindestens in eine der folgenden Kategorien fallen – das gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen: 

  • Der Stromverbrauch liegt über 6.000 kWh pro Jahr. Zur Ermittlung wird hier der Durchschnittswert der letzten drei Jahre herangezogen. Bei einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh – wie es in den meisten Privathaushalten üblich ist – entscheidet der Messstellenbetreiber, ob ein Smart Meter eingebaut wird oder ein digitaler Stromzähler – Letzterer ist hierbei wahrscheinlicher.  
  • Es ist eine Stromerzeugende Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW in Betrieb – das kann zum Beispiel eine Photovoltaikanlage sein. Wird eine Anlage mit einer Nennleistung zwischen 1 und 7 kW neu in Betrieb genommen, entscheidet der Messstellenbetreiber über einen möglichen Einbau des Smart Meter. 
  • Es ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb und mit dem Netzbetreiber ist eine Steuerung vereinbart. Eine solche Einrichtung kann beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung sein. 

Intelligenter Stromzähler – welchen Nutzen bringt er? 
Ein intelligenter Stromzähler, also ein Smart Meter, der mit dem Betreiber Daten austauscht, hat für den Verbraucher einige Vorteile

  • Stromverbrauch kann beim intelligenten Stromzähler jederzeit eingesehen werden – über ein Web-Portal oder eine App sehr komfortabel und sogar in Echtzeit möglich 
  • Stromfresser können gezielt aufgespürt werden 
  • Energie kann mit dem Smart Meter effizienter und umweltbewusster genutzt werden 
  • Flexible Tarife ermöglichen Strom dann zu verbrauchen, wenn er am günstigsten ist 
  • Jährlicher Ablesetermin ist für den smarten Stromzähler nicht mehr notwendig 

Smarter Stromzähler – wer ist für den Austausch zuständig? 
Soll ein smarter Stromzähler eingebaut werden, ist das Aufgabe des Messstellenbetreibers – das ist meist der örtliche Netzbetreiber. Er ist auch zuständig für den Betrieb und die Wartung des Smart Meter. Die Umrüstung auf einen smarten Stromzähler muss dem Verbraucher mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Ist ein smarter Stromzähler nicht erwünscht, kann der Verbraucher höchstens zu einem günstigeren Messstellenbetreiber wechseln – er kann dem Einbau des Smart Meter jedoch nicht grundsätzlich widersprechen. 

Smart Meter Kosten – was kommt auf die Verbraucher zu? 

Für die meisten Verbraucher verursacht ein Smart Meter Kosten, die höher liegen als ihre bisherigen. Es gibt jedoch gesetzlich festgelegte jährliche Preisobergrenzen, die bis 2026 in ihrer aktuellen Höhe Bestand haben: 

  • 23 €: jährlicher Stromverbrauch bis einschließlich 2.000 kWh 
  • 30 €: jährlicher Stromverbrauch zwischen 2.000 und 3.000 kWh 
  • 40 €: jährlicher Stromverbrauch zwischen 3.000 und 4.000 kWh 
  • 60 €: jährlicher Stromverbrauch zwischen 4.000 und 6.000 kWh 
  • 100 €: jährlicher Stromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh 
  • 130 €: jährlicher Stromverbrauch zwischen 10.000 und 20.000 kWh 
  • 100 €: Betreiber einer unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe) 
  • 100 €: Betreiber einer Anlage, die nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert wird, mit einer Nennleistung zwischen 7 und 15 kW 
  • 130 €: Betreiber einer Anlage, die nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert wird, mit einer Nennleistung zwischen 15 und 30 kW 
  • 200 €: Betreiber einer Anlage, die nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert wird, mit einer Nennleistung zwischen 30 und 100 kW 

Wer in mehrere Kategorien fällt, bekommt für sein intelligentes Messsystem nicht zweimal die jeweilige Obergrenze berechnet, sondern nur einmalig die für seinen Fall höhere Obergrenze. 

Intelligentes Messsystem – Gerichtsurteil stoppt Smart Meter 
Der Startschuss für das intelligente Messsystem fiel bereits im Februar 2020 – doch im März 2021 stoppte das Oberverwaltungsgericht Münster den Pflichteinbau in rund 50 Netzgebieten. Grund war, dass die bis dahin verfügbaren Smart Meter nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Der Gesetzgeber besserte Mitte Juli 2021 nach, damit der Einbau weiterhin rechtssicher durchführbar ist. Die bis dahin bereits verbauten, im Grunde rechtswidrigen Smart Meter erhalten Bestandsschutz, sofern sie innerhalb einer Frist von 12 Monaten nachträglich zertifiziert werden. 

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