Zinsfestschreibung / Zinsbindung

Zeitraum, für den die Bank die vertraglichen Konditionen garantiert. Der Darlehensnehmer kann häufig zwischen Zinsfestschreibungen von bis zu 20 Jahren wählen. Er hat dann für einen langen Zeitraum eine feste monatliche Finanzierungsrate und kann sicher kalkulieren. Zum Ende der Zinsbindung kann dann über Zins- und Tilgungssatz und andere Vertragsbestandteile neu verhandelt werden. Während der Zinsfestschreibung kann der Darlehensnehmer das Darlehen in der Regel nicht kündigen. In Ausnahmefällen kann jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen (§ 490 Abs. 2 BGB). In diesen Fällen kann er das Darlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Sollte eine Festschreibungszeit von mehr als 10 Jahren vereinbart worden sein, so hat der Darlehensnehmer einseitig nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

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