27. September 2017

Wertermittlung

Bei der Wertermittlung der Darlehensgeber werden Verkehrswert und Beleihungswert der Immobilie festgesetzt. Der Verkehrswert dient der Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe des Immobiliar­verbraucher­darlehens zu sehen ist. Der Verkehrswert wird im Wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt und gibt somit den aktuellen, derzeit am Markt erzielbaren Wert wieder. Die Beleihungswertermittlung ermittelt den Wert, der aus Sicht des Darlehensgebers jederzeit am Markt erzielt werden kann. Da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Sicherheit dient, ist hier eine längerfristige Risikobeurteilung erforderlich. Der Beleihungswert errechnet sich aus dem Verkehrswert der Immobilie abzüglich eines Sicherheitsabschlags. Bei selbstgenutzten Immobilien wird der Beleihungswert nach dem Sachwert ermittelt.

Bei vermieteten und Gewerbeimmobilien wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes bestimmt.

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