26. April 2022

Vorfälligkeitsentschädigung

Entgelt, das die Banken bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit dem Darlehensnehmer in Rechnung stellen. Grundsätzlich sind die Banken nicht verpflichtet, Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen. Sofern der Darlehensnehmer aber ein berechtigtes Interesse hat, das Darlehen vorzeitig zu kündigen, z.B. weil die Immobilie verkauft wurde, muss die Bank einer vorzeitigen Rücknahme zustimmen. Die Bank kann jedoch eine Entschädigung verlangen, weil sie das Geld am Kapitalmarkt nicht zum gleichen Zinssatz anlegen kann, den sie während der Restlaufzeit des Darlehens bekommen hätte. Der der objektiv entstandene Zinsausfallschaden darf von der Bank zurückgefordert werden. Die Berechnungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Sollte eine Festschreibungszeit von mehr als 10 Jahren vereinbart worden sein, so hat der Darlehensnehmer einseitig nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB) ohne dass er eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.

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