27. September 2017

Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil bezeichnet das Eigentum an einer Immobilie zu bestimmten Teilen. Bei der Umwandlung eines Hauses in Eigentumswohnungen wird in der „Teilungserklärung“ für jede Wohnung (= Sondereigentum) festgelegt, wie viele Miteigentumsanteile (MEA) dadurch repräsentiert werden. Meist werden die MEA als Teile von 1.000 angegeben, bei größeren Objekten auch von 10.000 oder mehr. Der Verteilungsschlüssel beruht in der Regel auf der Wohnfläche der Eigentumswohnungen.

Haus und Grundstück haben eine Gesamtnutzfläche von 1.250 qm 

Übersicht

1.250 qm    

entsprechen dann 1.000 / 1.000 MEA

1 qm    

entspricht 1.000:1.250 / 1.000 MEA = 0,8 / 1.000 MEA