26. April 2022

Kontoführungsgebühr

Wer ein Darlehen aufnimmt, muss in der Regel ein Immobiliarverbraucherdarlehenkonto einrichten.

Einige Immobiliarverbraucherdarleheninstitute und Bausparkassen verlangen dafür Kontoführungsgebühren. Sie werden dem Darlehensnehmer jährlich belastet. Über die Zulässigkeit der Kontoführungsgebühren wird derzeit heftig gestritten. Zuletzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom Juni 2011 (BGH)(Az. XI ZR 388/10) Kontoführungsgebühren, die Banken im Rahmen eines Privatdarlehens erheben, für unzulässig erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Dieses Urteil betrifft auch alle Verbraucher, die eine Immobilienfinanzierung abschließen wollen bzw. abgeschlossen haben.

Die Richter des BGH begründen die Abschaffung der Gebühren damit, dass mit der Kontoführung keine Sonderleistung für Bankkunden entstehe und somit kein Entgelt berechnet werden dürfe. Noch nicht geklärt ist die Frage der Verjährung von Rückforderungsansprüchen aus Darlehensverträgen.

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