20. Februar 2020

Grundbuchkosten

Die Grundbuchkosten gehören wie die Notarkosten, die Grunderwerbsteuer und die Maklercourtage zu den Nebenkosten eines Grundstücks-/Immobilienerwerbs.

Zu den Grundbuchkosten gehören die Kosten für die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Eintragung des Eigentumsübergangs vom Verkäufer auf den Käufer und die Eintragung der Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld). Für die Ermittlung der Grundbuchkosten gibt es feste Gebührensätze. Zusammen mit den Notarkosten machen die Grundbuchkosten maximal 2,0 % vom Kaufpreis der Immobilie aus.

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