30. Januar 2018 Förderungen

Wie setzt man das KfW124 Programm richtig ein?

Wissen Sie, welches Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eines der beliebtesten ist? Es trägt die Nummer 124.

Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kann sich ein angehender Bauherr oder Käufer über einen Zuschuss von bis zu 100.000 Euro für seine Immobilie freuen. Durch seine niedrige Verzinsung bietet dieser Kredit außerdem eine gute Alternative zu anderen Finanzierungen. Somit schafft die KfW einen Anreiz, ein Eigenheim zu erwerben oder zu bauen.

Das Förderprogramm ist dabei besonders auf private Bauherren ausgelegt. Der Antragsteller muss keine speziellen Voraussetzungen hinsichtlich des Alters oder des Familienstands erfüllen. Neben Privatpersonen kann auch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) das Förderprogramm in Anspruch nehmen, beispielsweise eine Baugemeinschaft. Außerdem ist das Programm mit anderen Krediten und Fördermitteln kombinierbar. So bietet die KfW eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Kosten der eigenen Finanzierung zu senken.

Sie planen einen Neubau und möchten dafür das Förderprogramm 124 einsetzen? Dann kann das Kapital sowohl für die eigentlichen Baukosten als auch für die Baunebenkosten verwendet werden. Selbst Außenanlagen dürfen mit diesen Fördermitteln finanziert werden. Für das erste Jahr muss der Kreditnehmer bei diesem Darlehen übrigens keine Tilgungsraten zahlen. Ein zusätzlicher tilgungsfreier Zeitraum kann in Absprache mit der KfW vereinbart werden.

Was kaum bekannt ist: Das Programm KfW124 kann auch im Erbfall oder bei der Schenkung einer Immobilie für mögliche Kosten eingesetzt werden. Nicht vorgesehen ist es allerdings bei einer Umschuldung oder einer Nachfinanzierung eines bereits bestehenden Kreditvertrags. Gewerbliche Immobilien oder Ferienhäuser zu errichten, ist über diese Förderung ebenfalls nicht möglich. Der Fokus liegt also ausschließlich im privaten Bereich und damit auf der Finanzierung von Eigenheimen und eigengenutzten Wohnungen. Wenn das auf Sie zutrifft, können Sie die Förderung in in Anspruch nehmen.

Aber wie wird der Kredit des Wohneigentumsprogramms 124 ausgezahlt? Die Abwicklung erfolgt über die finanzierende Bank, die sich die Mittel entsprechend von der KfW refinanziert. Beachten Sie aber, dass die Zusage für Fördermittel unbedingt bereits vor dem Baubeginn vorliegen muss. Für das erste Jahr muss der Kreditnehmer bei diesem Darlehen keine Tilgungsraten zahlen. Ein zusätzlicher Tilgungsfreier Zeitraum kann in Absprache mit der KfW vereinbart werden. Die Zusage für die Fördermittel muss zwingend vor dem Baubeginn vorliegen.

Weitere Informationen zum Wohneigentumsprogramm 124 erfahren Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Möchten Sie das Förderprogramm mit einem anderen Darlehen kombinieren? Dabei hilft Ihnen gerne ein spezialisierter Finanzierungsberater.

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